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Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
Entstehung
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Kaiser und Reich.

dem Klerus gegenüber unrecht nennen? Namentlich weigerten sichdie Bischöfe, die Anzeigepflicht zu erfüllen, d. h. die Personen,denen sie ein geistliches Amt übertragen wollten, dem Ober-präsidenten der Provinz zu benennen, der nach dem Gesetz binnen30 Tagen Einspruch erheben konnte: 1) falls die bezeichnetePerson nicht die vom Gesetz vorgeschriebenen Erfordernisse erfüllteoder 2) wegen eines Verbrechens oder Vergehens mit Zuchthaus,dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und der Unfähigkeit zurBekleidung öffentlicher Ämter verurteilt war, 3) falls durch bereitsvorliegende Thatsachen die Annahme gerechtfertigt wurde, daß derKandidat den Staatsgesetzen entgegenhandeln oder den öffentlichenFrieden stören werde. Ganz ähnliche Aufsichtsrechte hatte derStaat in Frankreich, in Baden und in Bayern , und es erscheinteiner ruhigen Betrachtung auch selbstverständlich, daß der Staatsich ein derartiges Recht des Einspruchs wahrt, da die Geistlichenbesonders einflußreiche Stellungen im Staat einnehmen, ganz ab-gesehen davon, daß sie aus staatlichen Mitteln Gehalt beziehen.Trotzdem erklärten die Bischöfe diese Anzeigepflicht für einen Über-griff desheidnischen" Staates und ließen lieber Tausende vouGemeinden, die im Laufe der Jahre erledigt wurden, ohne kirch-liche Versorgung, als die Anzeigepflicht zu erfüllen. Dadurchwurde der Schein erweckt, als hindere der Staat die Pflege desGottesdienstes, als bekämpfe er die Religion. Das wurde auch inder Presse, in Reden, in Pamphleten aller Art und in Eingabenan den König behauptet und so eine Aufregung im Volke erzeugt,von der man sich heute schwer eine Vorstellung machen kann.

Papst Pius IX. selbst schürte das Feuer, besonders auch miteinem Briefe an den König. Der Papst stellte sich hier, als glaubeer, daß der König die von seiner Regierunggegen die Religion"ergriffenen Maßregeln nicht billige, und begründete sein Recht, somahnend zn schreiben, mit.dem Satze, daß jeder, welcher die Taufeempfangen hat, iu irgend einer Beziehung oder auf irgend eineWeise dem Papste augehöre. Der König schrieb zurück (3. Sept.1873), daß die Gesetze mit seiner landesherrlichen Zustimmung er-lassen seien, daß die Religion Jesu Christi mit der ganzen Auf-regung nichts zn thun habe, daß diese Aufregung nur das Produkt