der gegenwärtig von Italien besetzten, diese letzterennach ihrer Räumung, Griechenland zugeteilt würden.
Der italienische Botschafter bemerkt, dieser Stand-punkt sei nicht im Einklang mit den Ansichten seinerRegierung. Er beschränke sich auf die folgende Er-klärung, die weder eine Verpflichtung betreffs deretwaigen Überlassung der von Italien besetzten Inselnan Griechenland noch die Anerkennung eines Zu-sammenhanges zwischen der Frage der Inseln und derder Abgrenzung Albaniens herstelle:
,Die Regierung Seiner Majestät hält dafür, daß dieFrage der Inseln des Dodekanes , die ihre Entstehungdem italienisch-türkischen Kriege verdankt, juristischdurch die Bestimmungen des Vertrages von Lausanne geregelt ist. Unter diesen Umständen erklärt dieitalienische Regierung von neuem, daß sie diese Inselnder Türkei zurückgeben wird, sobald die ottomanischeRegierung ihrerseits vollständig die Verpflichtungenerfüllt hat, die ihr nach Artikel 2 des Vertrages vonLausanne zufallen. Es ist unnötig, zu sagen, daß, so-bald die Rückgabe der Inseln an die Türkei bewirktist, die italienische Regierung mit den anderen Groß-mächten an den einmütigen Entschlüssen teilnehmenwird, die etwa betreffs des endgültigen Schicksalsdieser Inseln im Zusammenhang mit der allgemeinenRegelung aller schwebenden Fragen unter Berück-sichtigung des allgemeinen Interesses Europas an derUnversehrtheit und Sicherheit der asiatischen Türkei besprochen und gefaßt werden.’
Der österreichisch-ungarische und der deutsche Bot-schafter unterstützen die Erklärung des italienischen Botschafters.
Der russische Botschafter sagt, seine Regierung seibereit, sich den fünf Punkten anzuschließen, wennalle Mächte ihnen ihre Zustimmung geben, jedoch
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