Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
75
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solche bezeichnete ich vor allem eine Abmachung, wo-nach, falls eine der beiden Regierungen oder derenKolonien gezwungen wäre, zur Wahrung ihrer In-teressen portugiesisches Kolonialgebiet zu besetzenoder dessen Verwaltung in die Hand zu nehmen, derandere vertragschließende Teil zu analogem Vor-gehen in dem ihm durch das Abkommen zugewiesenenTeil berechtigt sein solle.

Sir E. Grey ließ meine Bemerkung unerwidert, undich hatte den Eindruck, daß er vorläufig einer Er-örterung dieser Frage ausweichen wollte oder nichtgenügend für eine Verhandlung vorbereitet war. Auchschien er Wert darauf zu legen, daß zunächst einmalder britische Entwurf geprüft und angenommen werde.

Schon jetzt aber glaube ich darauf hinweisen zusollen, daß es mir zweifelhaft erscheint, ob die hiesigeRegierung einer Fassung zustimmen wird, welche beidenStaaten die gleiche Freiheit zum Einschreiten mitentsprechendem Recht zu analogen Maßnahmen ein-räumt. Das politische Gewissen Sir E. Greys würdees doch vielleicht als eine offenkundige Verletzungdes britisch-portugiesischen Vertrages empfinden, wennhierdurch das Schicksal der Kolonien in unsere Handgelegt und unserem Ermessen anheimgegeben würde.

Da es aber unseren Interessen nicht entsprechenwürde, wenn wir für die spätere Verwirklichung desVertrages ausschließlich darauf angewiesen wären, zuwarten, ob und wann die Kapkolonie ein energischesVorgehen gegen Mosambique für angemessen hält, soschiene es mir zweckmäßig, für diesen Fall noch zweiweitere Abmachungen in Form des Notenwechselsfestzulegen, die beide von Sir. E. Grey mit dem Gra-fen Metternich und Freiherrn von Marschall an-deutungsweise besprochen worden sind. Die erstewürde festsetzen, daß, falls eine portugiesische Kolonie