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treten war und die Not sich in -Hessen , wo die Bewohner derarmen Bergdörfer zum guten Teil auf die Ernährung durch dieFrüchte dieses Gewächses angewiesen sind, schon in dem auf dieseerste Mißernte folgenden Winter zu einer bedeutenden Höhe ge-steigert hatte, schien im Frühjahr des folgenden Jahres einenoch größere Kalamität für den nächsten Winter zu drohen,denn man wollte auch in den: Roggen die Anfänge einer Krank-heit entdeckt haben- Daß die Erkrankung der Kartoffelstaudesich in diesem Jahre nicht wiederholen werde, wagte niemandzu hoffen- Es war also die Pflicht der knrhessischen Regie-rung, gegen die drohende Hungersnot rechtzeitig Vorsichts-maßregeln zu treffen, durch welche sie wenigstens ein-geschränkt werden könnte. Dieser Pflicht, der bor allenanderen Zweigen der Staatsverwaltung der Minister desInnern gerecht zu werden oblag, ist sich derselbe auch recht-zeitig bewußt geworden und hat sie, freilich in seinerWeise, nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen getrachtet.Denn der damalige Vorstand des kurfürstlichen Ministeriumsdes Innern, Staatsrat Koch, war ein kluger, wohlwollenderund gewissenhafter Beamter. Man hat ihm, und nichtganz mit Unrecht, vorgeworfen, daß er sich zu lange dazuhergegeben habe, dem Willkürregiment des damaligen Kur-prinzen und Mitregenten Friedrich Wilhelm zu dienen. Dochdarf dabei nicht vergessen werden, daß er es gewesen ist,welcher vielen Gewaltakten seines Monarchen die schärfstenSpitzen abgebrochen hat und znm Wähle des Landes in dendamals überall schwierigen politischen Verhältnissen, so vielals es nur möglich war, sein Ministerium verwaltet hat.Schon seit 1821 in dem Staatsministerinm beschäftigt, warer dessen Generalsekretär, dann vortragender Rat im Ka-binette des Kurfürsten und endlich, nach dem Abgänge vonHausteins, Ministerialvorstand geworden. Da er infolge seinerVermögenslage ein durchaus unabhängiger Mann war, sozeigte sich der schon damals höchst mißtrauische und argwöh-nische Regent viel eher geneigt, das Urteil sowohl als die