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geben. Tapferkeit und militärische Tüchtigkeit einerseits undein stark entwickeltes Rechtsgcfühl hat die Hessen von jeherausgezeichnet. Über die erste dieser Eigenschaften viel Wortezu machen, erscheint mir überflüssig. Aus dem vorigen Jahr-hundert bezeugt Seuine, daß die Hessen geglaubt hätten, siemüßten überall dabei sein, wo es zum Schlagen komme, undnoch heutigentags sind sie stolz auf ihre Tapferkeit und derenAnerkennung. In dem Kriege mit Frankreich haben wenigeRegimenter so furchtbare Verluste erlitten wie das 83. In-fanterie-Regiment, das ehemalige dritte hessische, das manin meiner Jugend „Konräderchen" nannte. Nach den Kämpfenum Orleans mußte es nach Versailles zurückgenommen werden.Als der damalige Kronprinz Friedrich Wilhelm die stark ge-lichteten Reihen musterte, sagte er: „Bei diesem Regiment hätteich auch stehen mögen." Mehr als ein Jahrzehnt darauf er-zählte mir dieses ein alter hessischer Bauer und fügte charak-teristisch hinzu: „Das hat dem Kronprinzen einen guten Namenbei uns gemacht." Neben jenem tapferen soldatischen Sinnebildet das ausgesprochene Rechtsgefühl des Volkes eine seinerhervorragendsten Eigenschaften. Ich weiß nicht, ob sich diesesausgebildet hat, weil das Volk sich seit lange einer trefflichenGerichtsverfassung und Rechtsprechung erfreute, oder, wasnatürlicher ist, daß es sich dieser erfreute, weil es mit einemtiefen Rechtsgefühl von Hans aus ausgestattet war. Jeden-falls hat es seit Jahrhunderten in Hessen ausgezeichnete prak-tische Juristen gegeben. Aus der Universitätsstadt Marburg ist auch das Buch hervorgegangen, welches von einen: einerlothringischen Familie ungehörigen, aber in Hessen ange-sessenen Rechtsgelehrten herrührte und für die juristischeWissenschaft ganz epochemachend geworden ist. Die Entschei-dungen des hessischen Oberappellationsgerichts haben sich überein Jahrhundert lang eines guten Rufes in der wissenschaft-lichen Welt zu erfreuen gehabt.
Es würde einseitig geurteilt sein, wenn man nicht nebendiesen guten Eigenschaften auch andere weniger erfreuliche