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für Pensionen der in den Ruhestand getretenen Staatsdienerund Waisen war gesetzlich gesorgt.
Wenn die Grundlinien dieser Skizze richtig gezeichnet sind,und ich glaube das versichern zu können, so wird man darausden Schluß ziehen dürfen, daß in Hessen auch in politischenDingen man nicht besonders neuerungssüchtig oder gar revo-lutionär gesinnt war. Ebensosehr wird man von vornherein fürwahrscheinlich halten müssen, daß das Volk seinem angestamm-ten Fürstenhaus anhänglich und treu war, denn das HausBrabant, das durch seine Abstammung von der heiligen Eli-sabeth von Thüringen bei dem Zerfalle der großen thüringisch-hessischen Landgrafschaft im 13. Jahrhundert Erbe des Landesgeworden war, war im Laufe der Jahrhunderte so mit Hessen verwachsen, daß die Familie schließlich nur nach ihm denNamen führte. Aus ihr war auch eine Reihe trefflicher Re-genten hervorgegangen. Die Wcltstellung, man darf es wohlso ausdrücken, die Hessen im Rcformationszeitalter durch Phi-lipp den Großmütigen eingenommen hat, ist jedermann be-kannt. Auch unter dessen Nachfolgern finden sich Landgrafen,die sich um ihr Land große Verdienste erworben haben. Erstin der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begannen dieFürsten , in denen sämtlich ein Zug von Sinnlichkeit und Nei-gung zum Jähzorn schon lange hervorgetreten war, ihreGeschicke von dem Wohle ihrer Untertanen zu trennen. Land-graf Friedrich II. trat heimlich gegen die ganze Traditionseines Hauses zum Katholizismus über und verhandelte vonallen deutschen Fürsten wohl am stärksten seine Soldatenin den Dienst Englands zur Niederwerfung der nordameri-kanischen Freistaaten. Er war ein prunkliebender, baulustigerFürst, doch auch nicht ohne Sinn für die Hebung der Wissen-schaften in seinem Lande. Das Gegenteil hiervon in allenBeziehungen war sein Sohn, der Landgraf Wilhelm IX. ,später der erste Kurfürst von Hessen. Von seinem Großvatervor dem Konfessionswechsel bewahrt, regierte er zunächst diean Hessen angefallene Grafschaft Hauau, dann die gesamte