ZIVILRECHTLICHE UNI) PROZESSRECHTLICHEABHANDLUNGEN
HERAUSGEGEBEN VON
. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT STRASSBURG.
HEFT I:
Das Sammelvermögen. Von Dr. jur. Oscar Fischbach. 8°. XII,171 S 1907. JO 4.50
„ . . . Die Abhandlung legt einen trefflichen Grundstein für die neue vonProfessor Kisch herausgegebene Sammlung. Mil Gründlichkeit und Scharfsinnwird die interessante, noch nicht abgeschlossene Rechtsbildung des Sammel-vermögens der juristischen Beurteilung unterworfen. .
Juristisches Literaturblatt Band XIX, Nr. 6.
„ . . . Fischbachs Arbeit geht weit über den Rahmen der gewöhnlichenDissertationen hinaus, er hat ein gründliches, wissenschaftliches Werk überdas bisher wenig beachtete Rechtsgebiet, die Rechtsverhältnisse der Vermögen,die zu irgend einem Zwecke gesammelt werden, geschrieben. Da die bis-herigen Rechtsauffassungen der ernsten Kritik nicht standhalten, stellt der Ver-fasser eine eingehend begründete, eigene Theorie auf.“
Juristische Zeitschrift für Elsaß-Lothringen 1907.
HEFT II:
Das Imperium des Richters. Ein Versuch kasuistischer Dar-stellung nach dem englischen Rechtslehen im Jahre 190617.Nebst zwei Anhängen : Criminal appeal act 1907 und probationof offenders act 1907. Von A. Mendelssohn Bartholdy .8°. XT, 236 S. 1908. JO 6.— ; in Leinwand geh. J0 7.—
„Ein bedeutendes Buch, neu in seiner streng empiristisehen Methode
überraschend in den Ergebnissen.Obwohl Verfasser es ablehnt, zu den
infolge des Adickes’schen Weckrufes so viel erörterten Fragen- Stellung zunehmen, ist sein Werk tatsächlich das denkbar wirksamste Plädoyer im Sinneder Adickes’schen Bestrebungen . . . .“
Deutsche Juristenzeitung 1908, Nr. 21.
„Das Werk ist eine in der deutschen Rechtswelt seltsame Erscheinung,doch eine erfreuliche. Mitten hinein tritt es in den langen und lebhaften Streitder Meinungen über die Vorzüge des englischen Prozeßwesens, und es unter-richtet besser als irgend eine andere Schrift über dieses Thema, besser selbst-als F. Steins höchst lehrreiche Vorträge „Zur Justizreform'' . . .“
Zentralblatt für Rechtsivissenschaft 2. Reihe, II. Band.