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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung / von Hermann Illig
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II. DIE PAPIERGELDWÄHRUNG.

zunehmen, soviel er wollte. Bei der Herstellung der Münzenstand er aber unter scharfer staatlicher Aufsicht; er mußte fürjede Mark Kupfer, die er prägte, eine Steuer zahlen. Ob dieser3. Kall tatsächlich praktisch vorgekommen ist, entzieht sichunserer Kenntnis. Prägten Nichtkonzessionierte Kupfermünzen,so wurden sie schwer bestraft.

Am wichtigsten an der ganzen Erscheinung ist, daß Bronzefür unbeschränkt verwandelbar in Geld erklärt wurde, d. h.dieses Geld bar war.

Private, welche Bronze einlieferten, erhielten nicht diedaraus hergestellten Münzen, vielmehr Assignaten. Die Assignatenkamen in diesem Falle auf Grund der Einlieferuug von freiausprägbarem Metall (hylogenisch) zur Entstehung. Dieser Fallwar verhältnismäßig selten und praktisch bedeutungslos in An-betracht der sonst (papirogenisch) hergestellten Assignatenmassen.

Wenn wir die französische Geldverfassung vom Jahre 1790bis 1792 betrachten, erhalten wir nebenstehendes Schema. 1

§ 2.

DIE STAATSNOTEN WÄHRUNG UNTER DEM NATIONAL-KONVENT UND IM 1. JAHRE DER DIREKTORIALHERR-SCHAFT (BIS HERBST 1796).

a) Das Papiergeld.

Die große Revolution war eine gewaltige Gegenbewegunggegen das ancien regime, die sich ihrerseits so sehr in Extremeverlor, daß das Übertriebene zu einem ihrer charakteristischenZüge wurde. Diesen Zug des Übertriebenen finden wir auchim Geldwesen während der zweiten Phase der Papierwährungs-zeit, das heißt zur Zeit des Konvents und im ersten Jahre derDirektorialherrschaft (bis Herbst 1796).

Der Nationalkonvent fuhr entschlossen in den Bahnenfort, welche die beiden Nationalversammlungen zögernd einge-schlagen hatten.

Der infolge der Passivität der französischen Zahlungsbilanzsinkende Wechselkurs hatte zu einem Abfluß des Edelmetalls