LITERATUR
SeiteXI—XI!
I. Abschnitt:
DAS FRANZÖSISCHE GELDWESEN VON 1726—1788:
DIE SILBER WÄHRUNG.
§ 1. Das Münzsystem auf Grund der Münzpatente von 1726 1
§ 2. Die billets de la caisse d’escomptc. 14
II. Abschnitt:
DAS FRANZÖSISCHE GELDWESEN DER GROSSEN REVO-LUTION BIS ZUM ENDE DER PA PIERGELD WÄHRUNG(von 1789—1796): DIE PAPIERGELDWÄHRUNG.
1. Kapitel: Die Banknotenwährung bis April 17D0: obstruk-
tioneller Übergang zur valutarischen Handhabung derBanknoten. 17—28
2. Kapitel: Die Staatsnotenwährung bis Herbst 1796. 24—37
§ 1. Die Staatsnotenwährung unter der verfassung-gebenden und der gesetzgebenden Nationalver-sammlung . 24
a. Das Papiergeld: Verwandlung der Banknoten inStaatsnoten. — Schaffung der Assignaten. —
Erhebung der Assignaten in die Stellung desPapiergeldes. — Frage nach zweckmäßigerStückelung. — Die billets de confiance. 24
b. Das Münzwesen: Gold-, Silber-, Kupfer-(Glocken-metall)- münzen. 33
§ 2. Die Slaatsnotenwährung unter dem Nationalkonvenlund im ersten Jahre der Direktorialherrschaft
(bis Herbst 1796). 38—64
a. Das Papiergeld: Verbot der Hartgeldklausel. —
Frage der zweckmäßigen Stückelung der Assig-naten. — Umlaufsumme der Assignaten. —Demonetisierung der königlichen Assignaten. —Verwirrung im Zahlungsverkehr (Verschiedene