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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung / von Hermann Illig
Entstehung
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14 I. DAS FRANZÖSISCHE GELDWESEN VON 1726 BIS 1788 .

Funktionelle Unterschiede

Geldarten

des

Annahme-

zwangs

der

Einlösbar-

keit

der

Behand-

lung

Louis dor von 48, 24 und 12 livresEcusstücke von 6 und 3 livres

Silberstücke von 24, 12 und 6 sous

Kurantgeld

definitiv

akzessorisch

valutarisch

Billonstücke von 2 und 1 '/ 2 sousKupferstücke von 1, 7 2 und/» sou

Scheidegeld

akzessorisch

Banknoten (siehe unten)

fakultativ

einlösbar

Alle Münzen wurden in

staatlichen

Münzstätten lierge-

stellt. Diese waren zu Beginn des 18. Jahrhunderts sehr zahlreich.In den dreißiger Jahren gab es 30. Seit dem edit du mois defevrier und der declaration vom 22. September 1772 gab esnur noch 17 und zwar Paris, Rouen, Lyon, La Rochelle, Li-moges, Bordeaux, Bayonne, Toulouse, Montpellier, Perpignan, Orleans, Nantes, Aix, Metz, Straßburg, Lilles und Pau. AufGrund von zwei edits du mois de fevrier 1786 trat an die Stellevom Aix Marseille.

Die Münzstätten waren nicht nur Prägeanstalten, sondernauch Spezialgerichte in Münzsachen sowohl krimineller wieziviler Natur. Aber auch in den Städten, in denen die Präge-anstalten aufgehoben waren, bestanden die Spezialgerichte fort.Vor Ausbruch der Revolution gab es daher 17 Prägeanstalten,aber 30 Spezialgerichte in Münzsachen. Berufungsgericht wardie Cour des monnaies in Paris; 1 ) diese war auch dadurchvon Bedeutung, daß sie durch ihre arrets oft rechtsgestaltendin das Geldwesen eingriff.

§ 2 .

DIE BILLETS DE LA CAISSE DESCOMPTE.

Nach diesen Ausführungen über das Münzwesen betrachtenwir das vor der Revolution vorkommende staatliche Papiergeld.

*) Früher auch in Lyon.