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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung / von Hermann Illig
Entstehung
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§ I. DIE BILLETS DE LA CAISSE deSCOMPTE. 15

Als einziges Papiergeld finden wir die Banknoten, diebillets de la caisse desconipte.')

Im Jahre 1776 wurde nach einem fruchtlosen Versuchim Jahre 1767 1 2 ) die sogenannte caisse descompte, die Vor-läuferin der Banque de France , gegründet. Ihre Statuten regelteein arret du conseil vom 24. März 1776. Ihre Geschäfte solltenin der Hauptsache beschränkt sein auf das Wechseldiskontieren,den Gold- und Silberhandel, das Depot- und Inkassogeschäft.Von Banknoten ist im ganzen arret keine Rede, insbesonderevon keinem Notenprivileg. Tatsache ist jedoch, daß die caissedescompte von Anfang an einlösbare Banknoten ausgab. Sielauteten auf 1000, 600, 300 und 200 livres.

Die caisse descompte blühte rasch auf, während die finan-zielle Lage des Staates sich immer mehr verschlechterte. DerStaat konnte der Versuchung nicht widerstehen, eine geheimeAnleihe bei diesem Institut aufzunehmen. Der geheime Ge-schäftsabschluß wurde aber verraten und aufgebauscht. Esmeldeten sich plötzlich viele Banknotenbesitzer und verlangtendie Einlösung ihrer Noten. Die Bank, die darauf nicht vor-bereitet war, sah sich dazu außerstande, zumal der Staat ihrnicht sofort das Darlehen zurückgewährte. Um der Bank zuhelfen, erließ der Staat die arrets du conseil vom 27., 30. Sep-tember und 4. Oktober 1783. Diese schrieben vor, daß dieBanknoten von den Staatskassen und den Privaten bis zuml. Januar 1784 in Zahlung genommen werden müßten, jedochnur in Paris . Waren die Noten nicht schon vorher staatliches

1 ) Es gab allerdings Staatsnoten, die auf den lies de France et deBourbon valutarisch gehandhabt wurden (edit von 1781 und vom 10. Juni1788). Auf das französische Geldwesen war aber das besondere derKolonien ohne jeden Einfluß. Nur ein Spezialfall möge an dieser Stelleerwähnt werden. Als man in Frankreich immer mehr einsah, daß dieBillonmünzen unbrauchbar seien, schmolz man sie teilweise zu beson-deren Münzen um und exportierte sie nach Cayenne, nach den lies duvent und sous le vent. Wer sie nach dem Inland zurückbrachte, wurdebestraft. Auf diese Weise suchte man sich des Billons zu entledigen(edit du mois de janvier 1782, octobre et novembre 1788).

2 ) Arret du conseil vom 1. Januar 1767.