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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung / von Hermann Illig
Entstehung
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§1. DAS MÜNZSYSTEM AUF GRUXD DEK MÜNZPATENTE VON 1726 . 13

und Exportverbote,') wie man damals glauben mochte, sondernweil das Silbergeld im Elsaß wiederum valutarisch wurde. SeitEnde 1786 wurden nämlich erheblich weniger neue Louisgeprägt, und dann war diese Provinz mit Frankreich verwal-tungspolitisch eng verknüpft, was für die apozentrischen Zahlungenungemein wichtig war.

Im übrigen Frankreich fand dieser kurze Währungswechselnicht statt, denn der Zufluß von Gold war dort nicht starkgenug. Wäre er aber groß genug gewesen, so hätte Frankreich eine gewaltige Einbuße an ecus erlitten das war die Gefahr,der es sich ausgesetzt hatte.

Die Umprägung, die Calonne veranlaßte, wurde von denmetallistisch denkenden Zeitgenossen 2 ) völlig mißverstanden undlange abfällig beurteilt. Wir erkennen sie als zweckmäßig an.Jeder, auch nur provinzielle Währungswechsel hätte aber ver-mieden werden können und zwar dadurch, daß man den Louis,in nunmehr richtiger Anwendung der Grundsätze von 1726,proldamatorisch die Geltung von 25 statt 24 livres beigelegtund so eine Umschmelzung umgangen hätte. 3 ) Der Staat hättedabei allerdings den Münzgewinn von etwa 7 Millionen livresnicht gemacht.' 1 )

Aus dieser Umprägung Calonnes ergibt sich für uns un-mittelbar, daß Goldgeld akzessorisch und die Ecusstücke von 3und 6 livres valutarisch waren. Die kleineren Silbermünzenkonnte der Staat damals schon deshalb nicht valutarisch ver-wenden, weil sie Scheidegeld waren.

Tabellarisch erhalten wir bei funktioneller Unterscheidungder Geldarten folgendes Resultat:

) Exlrait des registres du grelle de la monnaie de Strasbourg vom23. Mai 1786, arret de la cour des monnaies vom 13. Nov. 1786.

2 ) Z. B. Brodhagen in der Handlungsbibliothek von Büsch undEbeling, Hamburg 1789.

3 ) So Österreich .

) Calonne, Requele au Roy, S. 40.