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Die französischen Kolonialbanken / von Otto Soltau
Entstehung
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2. DIE ERRICHTUNG DER KOLON IALBANKEN; IHR WESEN.

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Kassenkars besitzen, so soll er fortan jeder Sitzung des Ver-waltungsrats beiwohnen dürfen; er kann sich da ein völlig un-abhängiges Urteil bilden, weil er nicht mehr Verwalter der Bank,also nicht mehr wie früher selbst Partei ist. Die ungünstigeLage, in der sich einzelne Kolonialbanken gegen Ende der 90erJahre befanden, war zum Teil die Folge einer Reihe statuten-widriger Handlungen. Um die Beobachtung der Statuten zu er-zwingen, soll in Zukunft bei einem Statutenverstoß der Bank jedeDividendenverteilung für die laufende Geschäftsperiode verbotensein. Die Inspektion der Kolonialbanken, die früher rein fakultativwar, ist jetzt obligatorisch und hat alle zwei Jahre zu erfolgen.

Um die Einheitlichkeit der Bankleitung zu sichern, ist demDirektor der Kolonialbanken das Ernenuungsrecht bezüglich derBankbeamten gegeben worden. Der Direktor selbst wird nachwie vor von dem Präsidenten der französischen Republik ernannt.Auch die Aufrechterhaltung der Vorschrift, daß keine Dividenden-verteilung stattfinden kann ohne Zustimmung des Gouverneursder Kolonie, zeigt, daß man sich von dem alten Bevormundungs-system noch immer nicht hat freimachen können.

Im Gegensatze zum Jahre 1874 überwog 1901 beim Ge-setzgeber die Neigung, der Tätigkeit der Kolonialbanken engereGrenzen zu ziehen. Demgemäß wurde die Beleihungsgrenze füreinzelne Pfänder herabgesetzt und den Banken das Recht ge-nommen, ihre Kapitalien in kolonialen Kommunalanleihen an-zulegen, weil damals die Bezahlung der Annuitäten seitens derKommunen infolge ihrer schlechten Finanzlage stockte und dieseine anormale Festlegung der Aktiva der Bank zur Folge hatte.Auf der anderen Seite sind manche Vorschläge, die im Interesseder Banken gemacht waren, z. B. den Kolonialbanken die An-nahme verzinslicher Depositen oder die Ausgabe langfristigerObligationen zu gestatten, 1 ) unberücksichtigt geblieben. Trotzalledem bedeutet das Kolonialbankgesetz von 1901 gegenüberden früheren Gesetzen einen entschiedenen Fortschritt.

Nachdem wir im Vorhergehenden einen Überblick über

') Denizet a. a. 0. S. 212.