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I. DIE FÜNF ALTEN KOLONIALBANKEN.
meist durch den Kontokorrentverkehr zwischen der Bank undihren Kunden.
Es könnte scheinen, als ob wir bei Aufzählung der Passiv-geschäfte der Kolonialbank das ursprünglichste und augenschein-lichste vergessen hätten: die Einzahlungen der Aktionäre auf dieAktien der Bank. Das Grundkapital ist doch die erste Anleihe,welche die Bank beim Publikum macht, freilich nicht immerdie bedeutendste. Trotzdem können wir das Grundkapital beiBetrachtung der Passivgeschäfte außer acht lassen, denn es istbei den fünf Kolonialbanken kein Betriebskapital, das seinenGegenwert in dem "Wechsel- und Metallbestande der Bank fände,sondern tatsächlich ein Garantiekapital, das zur Deckung derNotenausgabe dient und in Bentenbriefen angelegt ist. Es hatsomit einmal zu einem Aktivgeschäft, nämlich zum Ankauf öffent-licher Anleihen, gedient, kommt aber für die Geschäftstätigkeitder Bank unmittelbar nicht in Betracht.
§ 5.
PASSIVGESCHÄFTE DER KOLONIALBANKEN.
Das hauptsächlichste Passivgeschäft der Kolonialbanken istihre Notenausgabe.
1. Wie schon öfter angedeutet, sind die fünf Kolonial-banken unter Ausschluß aller anderen Kreditanstalten ermächtigt,in der Kolonie, in der sie errichtet sind, Noten auf den Inhaberin Höhe von 500, 100, 25 und 5 fr. auszugeben. Die Notensind auf Sicht zurückzahlbar am Sitze der Bank, die sie aus-gegeben hat. Doch brauchen die 5 fr.-Noten nur in Beträgenvon 25 fr. zurückgezahlt zu werden. An diese 5 fr.-Notenknüpft sich eine lange Geschichte. Das Gesetz von 1851 (Art. 5)hatte ihre Ausgabe nicht gestattet, obwohl sie schon 1849 inden französischen Antillen von den dort provisorisch einge-richteten caisses de prets sur depöts de denrees ausgegeben undselbst bei den Schwarzen sehr beliebt waren. Die 5 fr.-Notendrangen freilich mehr in den Verkehr ein als die Noten, welcheauf größere Summen lauten, und man fürchtete, daß jene bei