2. DIE ERRICHTUNG DER KOLONIALBANKEN; IHR WESEN.
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"Welch großes Interesse die Kolonie an der Einlösung derKoten auf Präsentation hat, ist eben gezeigt worden. Eine Be-schränkung des Notenumlaufs auf einen dem jeweiligen Metall-bestand der Bank entsprechenden Betrag hätte die Rückzahlungder Banknoten völlig sicher gestellt. Aber die Noten solltennicht nur ein Ersatz der Münzen, also bloßes Umlaufsinittel,sondern zugleich auch Kreditmittel sein, d. h. sie sollten derBank die von ihr zu ihren Aktivgeschäften benötigten Kapitalienliefern. Darum waren die oben S. 29/30 erwähnten Bestim-mungen über den Notenumlauf durchaus am Platze.
Durch die Notenausgabe verschafft die Bank sich unver-zinsliche Darlehen, die sie ihrerseits wieder gegen Zins ausleihenkann. Nun werden die Banknoten in den seltensten Fällendurch bloßen Umtausch gegen Bargeld in den Verkehr kommen(das wäre aber die notwendige Folge, wenn die Noten völlig-bar gedeckt sein müßten). Der Hauptvorteil der Notenausgabebesteht ja aber für die Bank darin, daß sie über ihren Bar-vorrat hinaus Noten ausgeben darf. Sie kann und wird des-halb ihre Darlehen vorzugsweise in Noten gewähren, ihreSchulden möglichst durch Notenabgabe zahlen. Denn dieseNoten sind ja gesetzliches Zahlungsmittel innerhalb der Kolonie.Ihre Bedeutung reicht aber noch w r eiter. Die Noten ersparendie Kosten der Herstellung, des Transports und der Abnutzungder Geldniünzen; sie erhöhen die Elastizität des baren Geldes,indem für 100 fr., die in den Kassen der Bank liegen, 300 fr.in Noten zirkulieren können, und sie sind ein einzigartigesMittel, um den in der Kolonie vorhandenen Geldvorrat demstark und periodisch schwankenden Geldbedarfe der Koloniemühelos anzupassen.
2. Neben der Notenausgabe ist das Depositengeschäft dasbedeutendste Passivgeschäft der Kolonialbanken. Es ist zu unter-scheiden zwischen den Depots ä titre de gage, die bei einemDarlehen hingegeben werden, und zwischen den Depots volon-taires. Von diesen ist hier zunächst nur die Rede.
Nach Art. 10,s der Statuten dürfen die Banken gegen eineVerwahrungsgebühr Schuldverschreibungen, Barren, Münzen und