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Die französischen Kolonialbanken / von Otto Soltau
Entstehung
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2. DIE ERRICHTUNG DER KOLONIALBANKEN j IHR WESEN.

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sitengelder der Bank mächtig anwachsen lassen, da der Diskont-satz in Paris wesentlich niedriger war als in den Kolonien. Dieseganze Entwickelungsmöglichkeit des Depositengeschäfts war denBanken aber von vornherein genommen, da Art. 19 ihrer Statutenihnen die Annahme von zinstragenden Depositen verbot und auchjetzt nocli verbietet. Alan begründete dies Verbot mit der Be-fürchtung, es möchten sonst die Depositen zu stark anwachsenund die Bank dadurch veranlaßt werden, über das wirklicheKreditbedürfnis hinaus Darlehen zu gewähren, nur um die durchdie Depositen erhaltenen Kapitalien nutzbringend anzulegen. DieseBefürchtung war zum großen Teile berechtigt. Auf der anderenSeite hatte aber das Zinsverbot für Depositen das Mißliche, diefreien Kapitalien der Kolonie den Sparkassen in die Arme zutreiben, w r o sie bald in Kentenbriefen angelegt wurden. Wennnun die Bank auch als Entgelt für die zinslose Überlassung vonGeldkapitalien dem Deponenten alle Aufträge und Anweisungenauf sein Konto kostenlos besorgte, so waren doch diese Vorteilewenigstens im Anfange nicht groß genug, um eine erheblicheAusdehnung des Depositenverkehrs herbeizuführen. Das warnoch von einem andern Gesichtspunkte aus bedauerlich. Engverknüpft mit dem Depositengeschäft ist der Giroverkehr. DieEinrichtung, daß ein Bankkunde sein Guthaben ganz oder zumTeil durch bloßes Giro auf ein anderes Konto übertragen kann,war an sich sehr geeignet, den Geldverkehr zu erleichtern, denGeldbedarf zu vermindern und dadurch der Geldnot in denKolonien abzuhelfen. Da aber der Depositenverkehr gering war die Depositen erreichten selten die Höhe des Grundkapitalsder Kolonialbanken, blieb auch der Giroverkehr unentwickelt.Mehr benutzt wurde eine andere Form der Verfügung über einBankguthaben: der Scheck. Scheck- sowie Giroverkehr setzen einKontokorrent mit der Bank voraus. Es empfiehlt sich deshalb,an dieser Stelle die Grundzüge des Kontokorrentverkehrs derBanken darzulegen.

Das Kontokorrentgeschäft ist kein besonderes Bankgeschäft,sondern nur ein Mittel, um die verschiedensten Bankgeschäftezu konzentrieren und dadurch zu vereinfachen. Das Kontokorrent

Soltau , Die französischen Kolonialbanken. 3