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Die französischen Kolonialbanken / von Otto Soltau
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I. DIE FÜNF ALTEN KOLONIALBANKEN.

es nicht zu sein. Das ist aber auch der einzige wichtige Unter-schied" zwischen den Noten einerseits und den Schecks und rece-pisses d'especes payables ä vue andererseits. Zwischen Scheckund recepisse besteht kein prinzipieller Unterschied.

3. Bei der Entgegennahme der Zeichnungen auf öffentlicheAnleihen, die in Frankreich oder seinen Kolonien eröffnet werden,spielt die Kolonialbank die Rolle eines Kommissionärs. Sie über-nimmt es auch, die durch Staat oder Kolonie ausgegebenenSchuldverschreibungen beim Publikum unterzubringen; sie ver-mittelt dadurch zwischen Kapital und Arbeit und erleichtertganz besonders die Ausführung öffentlicher Arbeiten, die imInteresse der Kolonie unternommen werden, aber ohne Anleihenicht durchführbar sind.

Wir können die Reihe der Passivgeschäfte der Kolonial-banken nicht schließen, ohne die zahlreichen "Wechselkreditge-schäfte der Banken wenigstens kurz zu streifen. Die Benutzungdes Wechselkredits durch die Kolonialbanken wird aber am bestenweiter unten im Zusammenhange mit dem aktiven Wechselge-schäft dargelegt werden.

§ 6.

AKTIVGESCHAFTE DER KOLONIALBANKEN.

Wir wenden uns numehr den Aktivgeschäften der Kolo-nialbanken zu und untersuchen, auf welche Art und Weise dieBank die angesammelten Kapitalien verteilt, d. h. (anderen Per-sonen) Kredit gewährt. Man unterscheidet gemeinhin zwei Artenvon Kredit: Personalkredit und Realkredit.

Der Personalkredit der Kolonialbanken zeigt die Form desDiskontgeschäfts; der Realkredit wird von ihnen in den ver-schiedenen Arten des Darlehens gewährt.

Zunächst sei das Diskontgeschäft besprochen.

1. Ein Wertpapier diskontieren heißt, es nehmen unter Ab-zug eines Zinses, der sich nach Höhe und Laufzeit der im Papierverbrieften Forderung berechnet. Gegen Diskontierung seinesEffekts erhält der Diskontnehmer Bargeld. Der Diskontabzug ist