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Die französischen Kolonialbanken / von Otto Soltau
Entstehung
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3. DIE TÄTIGKEIT DER KOLOKIALBANKEN.

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die fremden Münzen außer Kurs gesetzt wurden. Die dadurchhervorgerufene Geldkrise und eine gleichzeitig ausbrechendeZuckerkrise veranlagten 1855/58 die Banken von Martinique und Senegal , einen Teil ihrer Rentenbriefe zu verkaufen. DieBank von Senegal mußte sogar 1862 den letzten Teil ihrerKentenbriefe im Werte von 94461 fr. verkaufen, hatte dadurchaber den Vorteil, ihren Notenumlauf und damit auch ihre Dis-kont- und Darlehensgeschäfte um den dreifachen Betrag derobigen Summe vermehren zu können. Bei einem Grundkapitalvon nur 230 000 fr. war das sehr wichtig.

Die Verpfändung und Veräußerung der Rentenbriefe warnur nötig geworden, weil die Bank von Frankreich und dieCaisse de depots et consignations , welche anfangs die Vertreterder Kolonialbanken in Frankreich waren, nur gegen DeckungKredit gewährten. 1 ) Das hatte auch eine ziemliche Beschränkungdes jeder Kolonialbank gewährten Kredits zur Folge gehabt, weildie Rentenbriefe der Banken ja nur bis zu 4 / 5 ihres Werts be-liehen werden durften. Ein Wandel trat hierin erst 1860 ein, alsunter Vermittlung des französischen Marineministers 2 ) zwischenden Kolonialbanken und dem Diskontkontor in Paris ein Vertraggeschlossen wurde, wonach das Kontor den Banken von Mar-tinique und Reunion einen Kredit von je 4 Millionen fr., derBank von Guadeloupe einen solchen von 6 Millionen fr. undder Bank von Guyane einen Kredit von 400 000 fr. eröffnete. 3 )

§ 10.

DIE KOLONIALBANKEN IN DEN ZÜCKERKOLONIEN.

Die Entvvickelung der Kolonialbanken in den Zuckerkolonienging rasch von statten. Von den gesamten 1853 und 1854 ge-machten Vorschüssen, die anfangs fast ausschließlich in Formvon Diskonts erfolgten (nämlich 14,5 Millionen fr. in Martinique 9,7 Millionen fr. in Guadeloupe und 16,3 Millionen fr. in Reunon),blieb kein Wechsel oder Schuldschein am Verfalltage unein-

') Renaud a. a. O. S. 112.

2 ) Der bis 1893 zugleich auch Kolonialminister war.

3 ) Denizet a. a. 0. S. 170.

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