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I. DIE FÜNF ALTEN KOLONIALBANKEN.
erwuchs, liegt auf der Hand. Da aber nun mal in den Kolonienein Bedürfnis nach längerem als 120 tägigem Kredit bestand,so konnte auch die Überwachungskommission der Kolonialbankensich gegen eine Erneuerung der Wechselkredite nicht prin-zipiell ablehnend verhalten. Wohl aber — so erklärte sie — seieine Bestimmung oder der Brauch am Blatze, daß keine Er-neuerung ohne Amortisation von 5—10°/o der Forderung erfolgendürfe, und daß der Schuldner, der sich seine Schuld erneuernlasse, nicht mehr zum Diskont zugelassen werden dürfe. 1 ) Einschlechter Wechselbestand war bei den Kolonialbanken oft nurdie Folge einer Übertreibung der Diskontgeschäfte: dadurchwurde das Kapital der Bank in schlechten Papieren, d. h. inWechseln mit geringerer Sicherheit festgelegt und andererseitsdie Diskontierung guter Papiere aus Mangel an flüssigem Ka-pital erschwert und unmöglich gemacht. Das schlechte Papiervertrieb das gute Papier aus dem Wechselportefeuille der Bankähnlich wie in Doppelwährungsländern die schlechte Münze diebessere außer Landes treibt.
Auch eine Einschränkung der Diskontgeschäfte durch dieKolonialbanken war nicht immer lobensAvert: sie war eine weiseMaßregel, wenn eine Überspekulation eine Einschränkung desKredits als wünschenswert erscheinen ließ; sie konnte aberebenso gut auch ein Fehler sein, sofern die Lage der Koloniedie weitgehendste Unterstützung seitens der Bank erforderte, so1872, als eine Feuersbrunst Guadeloupe heimgesucht hatte. EinKonflikt zwischen dem Bankinteresse und dem Interesse derKolonie lag dann nicht außer Bereich der Möglichkeit. Eine Ab-nahme des Wechselbestandes zeigte oft nur an, daß das Wechsel-konto von allen zweifelhaften Forderungen und schlechten Papierenbefreit war. Ebenso günstig war für die Bank eine Abnahmeder Diskontgeschäfte unter gleichzeitiger Zunahme der Pfand-darlehen, Aveil sich auf diese Weise die Sicherheit der Bank er-höhte. Freilich ging dieser Übergang von den Diskontgeschäftenzu den Darlehensgeschäften überall da nicht recht von statten,
') Bericht der Ü. Ko. 1904/5.