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finden, wenn die einfache Mehrheit der auf der Generalver-sammlung anwesenden Aktionäre und 2 /s Mehrheit des durchsie vertretenen Kapitals dafür stimmen. Sie muß erfolgen, wenn2 /s des Kapitals verloren sind. 1 )
Die Hauptunterschiede zwischen der Bank von Iudochinaund den alten Kolonialbanken ergeben sich erst aus den Be-trachtungen der inneren Bankverfassung.
Wie schon erwähnt, hat die Bank von Indocbina ihren Sitzin Paris . Das lag begründet in der Art, wie hier das Kapitalder Bank beschafft wurde. Es gab in Iudochina keine Sklaven-befreiung und keine Entschädigungsberechtigten wie in den fünfalten Kolonien Frankreichs. Das Kapital der Bank mußte daheraufgebracht werden durch private Zeichnungen. Diese versprachennur dann einen vollen Erfolg, wenn es gelang, das einheimischeKapital für die neue Bankunternehmung zu interessieren. Daswar aber leichter möglich, wenn Paris Sitz der Bank und Ortder Generalversammlung war, weil dann die Hochfinanz ihrenEinfluß und ihre Kontrolle ausüben konnte.
Die Bank wurde dadurch, daß Paris ihr Sitz ist, unab-hängig von lokalen Einflüssen. Wie wichtig und wertvoll daswar, ergab sich deutlich, als die Bank ihre Niederlassungen starkvermehrte. Eine Bank mit dem Sitz in Saigon hätte nie dieBedürfnisse der anderen Filialen objektiv abschätzen und ingerechter Weise befriedigen können.
Der Sitz der Bank in Paris machte das Amt eines Zentral-gescliäftsführers nach Art der alten Kolonialbanken unnötig;auch bedurfte es hier keines besonderen Bankinstituts zur Ver-tretung der Kolonialbank in Europa und Frankreich . Das Kapitalder Bank von Indochina war in bar eingezahlt, nicht durchApports von Rentenbriefen gebildet wie bei den alten Kolonial-banken. Die Bank von Indochina verfügte also von Anfang anüber ein Betriebskapital und hatte nicht nötig, sich dieses erstvon anderen Kreditinstituten zu leihen. Die alten Kolonialbankenlitten stark unter dem hohen Zins, den sie für ihre Schuld an
') Statuten 1900 Art. 71.