das Kontor zahlen müssen. Die Bank von Indochina kann, dasie auch in Paris Geschäfte treibt, die einheimischen Kapitalienzu viel billigerem Zins (d. h. zum Landeszinsfuße) erhalten, unterUmständen sogar umsonst, nämlich bei Annahme unverzinslicherDepositen. Als Entgelt besorgt sie den Deponenten das ganzeInkassogeschäft kostenlos.
Hochbedeutsam ist nun vor allem die neue Kegelung derVerwaltung und Leitung der Bank.
Die Gesamtheit der Aktionäre der Bank von Indochinawird vertreten durch die Generalversammlung, auf der nur die-jenigen 100 Aktionäre Stimmrecht haben, welche Eigner dergrößten Anzahl Aktien sind.') Außerdem muß seit dem 21.1.1905 jeder stimmberechtigte Aktionär Franzose sein. 10 Aktiengeben das Becht auf 1 Stimme; doch kann niemand mehr als10 Stimmen besitzen, sowohl eigenen Namens wie in Vertretunganderer Aktionäre.
Diese Kegelung ist entschieden plutokratisch, sie paßt aberzum ganzen Banksystem, weil Einfluß und Verantwortlichkeitder Aktionäre hier größer sind als bei den alten Kolonialbanken.Die Stellung des Verwaltungsrates zeiget das deutlich.
Art. 50 der Statuten sagt: Die Bank wird geleitet durcheinen Verwaltungsrat, der aus mindestens 8 und höchstens 15Mitgliedern besteht. Die Verwalter werden sämtlich durch dieGeneralversammlung aus der Zahl der Aktionäre gewählt; derVerwaltungsrat hat hierbei ein Präsentationsrecht. Jeder Ver-walter muß bei Antritt seines Amts nachweisen, daß er Eignervon 40 Aktien ist, die bis zur Höhe der eingeforderten Beträgeeingezahlt sein müssen und unveräußerlich sind während der Amts-dauer ihres Eigners. Der Verwaltungsrat wählt sich aus seinerMitte einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzendenund einen Schriftführer. Prinzipiell hat der Verwaltungsrat alleBefugnisse in bezug auf die Bankleitung. 2 ) Doch kann er sie ganzoder zum Teil übertragen, was notwendig ist, seitdem die Bankan den verschiedensten Orten der Erde Niederlassungen hat. Für
4 ) Statuten 1900 Art. 39/41.2 ) Statuten 1900 Art. 54/55.