120 II. DIE BANKEN VON NEUKALEDONIEN, INDOCHINA UND WESTAFKIKA.
Aus dem Gesagten geht hervor, welche Vorteile die Bankvon Indochina durch die Erntedarlehen den Eingeborenen brachte.Der Nutzen für das Land stieg, als 1896 die Bank den Leih-zinsfuß auf 10 und 8 °/o ermäßigte. Dies war ihr nur möglich,weil die Kolonie damals der Bank gegenüber sich für die Rück-zahlung der Erntedaiiehen verbürgte (Garantieprinzip) und so dasRisiko der Bank beseitigte. Immerhin beträgt die durchschnitt-liche Höhe des Leihzinses für Erntedarlehen an Kommunen 8°/o,der Leihzinsfuß ist also wesentlich höher, als bei den alten Ko-lonialbanken. Das erklärt sich daraus, daß die Bank von Indo-china eine Gebühr von 2 °/o = V* des erhobenen Zinses an dieLokalverwaltung als Entgelt für ihre Mühen, Kosten und ihreBürgschaft zahlen muß.
Gegenstand der Beleihung bei den Erntedarlehen ist inIndochina der Reis. Es ist bemerkenswert, daß der Reis inCochinchina zweimal im Jahre geerntet wird, jede Ernte alsoim ganzen 6 Monate in Anspruch nimmt, eine Frist, die dervon den Statuten für die Gewährung von Erntedaiiehen vor-gesehenen Yerfallzeit genau entspricht. Bei der Bank von Indo-china ist also die Verfallzeit für Erntedarlehen dem praktischenBedürfnis angepaßt. Das Gleiche läßt sich von den alten Ko-lonialbanken nicht behaupten. Die Eolge war dort eine genaueBeobachtung der Statuten, hier fast chronische Zuwiderhand-lungen gegen die Statuten. Welches System den Vorzug ver-dient, ist ohne weiteres klar.
Auch die Bank von Indochina darf die Ernte auf demEelde nur bis zu 1 j 3 ihres mutmaßlichen Wertes beleihen. Über-haupt ist die Beleihungsgrenze für die verschiedenen Pfand-objekte bei ihr ganz ähnlich wie bei den alten Kolonialbankengeregelt. Für Edelsteine ist sie auf l \s ihres Werts festgesetzt.
Bislang haben wir die Notenausgabe der Bank von Indo-china , ihr Depositengeschäft, ihre Diskontgeschäfte und ihreverschiedenen Darlehensgeschäfte betrachtet — lauter Bankge-schäfte, welche auch den alten Kolonialbanken erlaubt sind. Esgilt jetzt die Geschäfte namhaft zu machen, welche die Bankvon Indochina nicht mit den alten Kolonialbanken teilt; es sind