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IV. VERGLEICH DER KOLOXIALBANKEX.
2. Es gibt noch andere Zeichen für den aleatorischenCharakter der Kolonialbanken. Wir nennen zunächst: ihre direkteAbhängigkeit von Naturereignissen und Umständen, dieaußerhalb der menschlichen Einflußsphäre liegen. Was diesedirekte Abhängigkeit bedeutet, läßt sich ermessen, wenn manan die häufigen Wirbelstünne, Zyklone, Orkane und Erdbeben inden Kolonien denkt. Sie zeigt sich bei allen Geschäften derKolonialbanken, tritt aber besonders stark hervor bei denWarenlombarddarlehen und vor allem bei den Erntedarlehen.Wie aleatorisch diese sind, ergibt die Tatsache, daß durch dasim Bereich der Möglichkeit liegende Zusammenwirken zweierFaktoren (einer schlechten Ernte und eines Preissturzes) dasBeleihungsobjekt l k bis 2 /s seines Werts verlieren kann. Auchdadurch, daß die Kolonialbanken nur 2 Unterschriften beimDiskont verlangen, wird ihre Abhängigkeit von den Konjunk-turen verstärkt. Der Produzent präsentiert der Bank direkt denWechsel seines Konsumenten ohne Vermittlung eines Privat-bankiers. Alle Handelskrisen wirken deshalb direkt auf dieBank; s i e muß den Ansturm aushalten, da keine dritte Unter-schrift sie dagegen schützt.
3. Ein großes Risiko erwächst den Kolonialbanken ausverschiedenen Geschäften nur deshalb, weil es in den Kolonienfast gar keine Versicherungsgesellschaften, speziell nicht solchegegen Erdbeben und Feuersgefahr gibt.
Oft war das geringe wirtschaftliche Verständnis der Ein-geborenen für die Bank eine Quelle von Verlusten. Denn nichtjede Nichtzahlung einer Schuld beruhte auf Unvermögen oderschlechtem Willen, sondern oft nur auf Unkenntnis von derBedeutung einer Wechsel- oder Darlehensverpflichtung.
4. Dem Spekulationscharakter der Kolonialbauken entsprichtdie Höhe des Leihzinses in den Kolonien, ebenso die außer-ordentlich schwankenden Ergebnisse, wie wir sie besonders beiden 5 alten Kolonialbanken feststellen konnten. Sie treten dortdeutlicher zutage als z. B. bei der Bank von Indochina, weiljene Banken nicht wie die Bank von Indochina den Brauchbefolgen, durch Zurückhaltung eines Teils des Gewinnes in