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Die französischen Kolonialbanken / von Otto Soltau
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IT. VERGLEICH DER KOLOXIAJLBANKEX.

z. B. in Indochina, da taten sie es nur unter der Beuingung,daß ilmen als Entgelt für ihr außerordentliches Bisiko dasNotenprivileg verliehen wurde.

Der unleugbare Spekulationscharakter der französischen Kolonialbanken rechtfertigt es, wenn wir sie zu den Spekulations-banken zählen.

Durch ihr Notenprivileg unterscheiden sie sich von allenBanken, die nicht das Notenausgaberecht haben.

Durch ihren Spekulationscharakter treten sie aber auch zuden gewöhnlichen Notenbanken in einen Gegensatz, der um sogrößer wird, je mehr Eigentümlichkeiten der oben besprochenenArt die Kolonialbank im Einzelfall aufweist.

Die Kolonialbanken sind also Spekulationsbanken mitNotenprivileg. Sie stehen zwischen den reinen Depositenbankenmit Notenausgaberecht und den reinen Spekulationsbanken. In-sofern könnte man die (französischen ) Kolouialbanken als einebesondere Art von Banken ansehen. Eins ist dabei aber nichtzu vergessen: die Kolonialbanken sind in ihrem Wesen nurein Spiegelbild der wirtschaftlichen Verhältnisse, unter denensie ai'beiten. Je primitiver diese Verhältnisse sind, desto mehrwird die Kolonialbank sich von unseren Kontinentalbankenunterscheiden. Je mehr sich die Verhältnisse in der Kolonieden Wirtschaftsbedingungen des Mutterlandes nähern, desto ähn-licher wird auch die Kolonialbank den einheimischen Banken sein.

2. Kapitel.

§ 39.

DIE KOLONIALBANKEN IM VERGLEICH MITEINANDER.

AVenn wir nach diesem Gesichtspunkt die hier besprochenenfranzösischen Kolonialbanken mit Ausnahme der kurzlebigen Bankvon Neukaledonien gruppieren, so ergibt sich eine Entwicklungs-reihe, die fast bis zur Bank von Frankreich hinführt.

Die untersten Stufen bilden die Banken von Senegal undGuyane. Beide haben das miteinander gemein, daß sie keine Ernte-darlehen und bis 1900 fast gar keine Warendarlehen gewährt haben.