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zu nennen. Say fühlte sogar die Notwendigkeit, diese Illu-sion noch ganz ausdrücklich zu stärken. Den Gedanken, einerGefahr vorzubeugen, welche nicht ans dem Bestand einesZwangscurses sondern aus einer Werthabweichung auf Grundeiner Differenz der beiden Währungsmetalle (etalons) herrührenkönnte, vermöge er nicht weiter zu verfolgen. Frankreich strebe der Wiederaufnahme der Doppelwährung zu, und essei nicht logisch sich gegen eine Gefahr zu sichern, die mannicht voraussehe.
In einer der folgenden Sitzungen bemühte man sich, dieSache formgerecht als einen Zusatzparagraphen zur Vertrags-erneuerung zu fassen. Drei Systeme wurden vorgebracht;das mildeste von Feer-Herzog , der darauf fufste, dafs beigenügender Zeiterstreckung der Zwangscurs verschwinden unddie Sache erledigt sein werde. Er begehrte also nur eineErneuerung bis 1886 mit jährlicher stillschweigender Fort-setzung.
Pirmez ging weiter: er fügte dem Antrag Feer-Herzogsdie Verschärfung bei, dafs die Staaten, welche sich im Zustanddes Zwangscurses von Papier befänden, nicht das Recht habensollten, den Vertrag zu kündigen.
Frankreich endlich schlofs sich dem System Belgiens an,schob aber den Anspruch der Liquidation wie es ihn 1885 er-hoben hat, doch nur als eine Strafclausel gegen den kündi-genden Bundesstaat ein. Nach diesem französischen Antragsollte der im Zwangscurs steckende Bundesstaat gar nicht dasRecht der Kündigung haben, aufserdem aber jeder anderekündigende Bundesstaat verpflichtet sein, den Saldo seinerihm von den anderen zu präsentirenden Fünffrankenstückein Gold oder in Tratten auf die Hauptstadt des präsentirendenLandes einzulösen, und der Vorsitzende setzt erläuternd hinzu:die französische Formel unterscheide sich von der belgischennur dadurch, dafs sie noch andere (stärkere) Mittel suche umden Bund so lange zusammenzuhalten, bis Italien seine Baar-zahlungen wieder aufgenommen hätte. Auch Pirmez sprachsich so aus, dafs man ihm die Meinung zuschreiben mufs: