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drohenden Bruches noch einmal an ihre Regierung berichtenzu müssen. Diese hielt fest an ihrem Entschlufs, die Liqui-dations-Clausel nicht anzunehmen. Aber gleichzeitig beauf-tragte sie ihre Delegirten, versöhnliche Vorschläge zu machen.Von Anfang an hatte ich angeregt, die natürliche Liquidationder Union durch die Rückführung der im Auslande befind-lichen belgischen Stücke im regelmäfsigen Verlauf der Ge-schäfte zu bewerkstelligen.
Offenbar besteht die einzige Gefahr für diejenigen Staaten,welche solche Stücke besitzen, darin, dafs an dem Tag, woder Vertrag abläuft, Belgien erklären könnte, dafs die Fünf-frankenstücke nicht mehr gelten sollen oder nur zu einemverminderten Werth, oder dafs sie nur noch für beschränkteSummen liberirende Kraft besitzen sollen. Ich habe erklärt,dafs Belgien bereit sei, gewisse Verpflichtungen zu über-nehmen, um seine Verbündeten über diesen Punkt zu be-ruhigen.
Eine zweite Verpflichtung, welche Belgien zu übernehmensich bereit erklärt hat, ging dahin, zu allen Mafsregeln bei-zutragen, welche die Conferenz im Interesse der Union nehmenmöchte, so z. B. in einem noch näher zu vereinbarenden undrecht weit zu fassenden Mafsstabe sich an einer Verminderungdes im Umlauf befindlichen Silbers zu betheiligen. Aber vorAllem war es nöthig, sich dahin zu einigen, dafs man denVertrag auf ein Jahr erneuere, um zur Erörterung aller dieserVorschläge die nöthige Zeit zu gewinnen. Italien trat dembei, Frankreich und die Schweiz wiesen es ab. Danach bliebnur übrig, noch folgenden Vorschlag,' den ich der Conferenzunterbreitet habe, zu machen: bei Ablauf des gegenwärtigenVertrpges soll keine der contrahirenden Parteien, wenn der-selbe nicht erneuert wird, während einer Frist von . . . Jahrendie silbernen Fünffrankenstücke aufser Ours setzeu können,falls sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung dazu er-mächtigt wird. Dem fügte ich folgende Erklärung hinzu:Man sieht, dafs gemäfs dieser Clausel, nachdem die in jedemStaate umlaufenden Münzen unter einander, soweit sie sich