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1/2 (1834)
Entstehung
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174
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174 Zweites Buch. Sechster Abschnitt.

obgleich sich nirgends eine Spur findet, daß er mit ihr ge-lebt habe.

Ungefähr um dieselbe Zeit errichtete Gutenberg mit Jo-hann Riffe, einem Richter zu Lichteuau über dem Rhein ,zur Betreibung seiner Kunst,aus der man auf den Messenzu Aachen Nutzen zieheil könne," einen Gesellschaftsvertragzufolge dessen Gutenberg zwei Theil und Riffe einen Theildes Nutzens genießen sollte. Als Dritzehen hiervon Kenntnißerhielt, bat er Gutenberg, ihn ebenfalls in die Gesellschaftaufzunehmen. Um dieß Nämliche bat ihn auch ein gewisserAnton Heilinann für seinen Bruder Andreas. Guten-berg war es zufrieden und es wurde festgesetzt: daß er vondem Gewinne zwei Theile, Riffe einen Theil, Dritzehen undHeilmanil aber zusammen einen Theil und die beiden Letzterengemeinschaftlich dafür, daß er diese Kunst sie lehre, 160 Gul-deu bezahlen sollten, welches auch geschah. Während sichaber diese Reise zur Messe nach Aachen um ein Jahr ver-zögerte, entdeckte Dritzehen uud Hcilmann, daß ersich noch mit anderen Künsten beschäftige, unddrangen in ihn, sie solche alle zu lehren, und keine für sichallein zu behalten. Gntenberg war diesem Verlangen eben-falls nicht entgegen und forderte dagegen, daß sie ihm nebstden schon bezahlten 160 Gulden, noch 250 Gulden und zwarJeder sogleich baar 60, die übrigen 200 aber in bestimmtenTerminen bezahlen sollten. Nachdem hierüber ein neuer Ge-sellschaftsv ertrag auf fünf Jahre geschlossen war, bezahlteHeilmann seine 50 Gulden sogleich, Dritzehen aber nur 40Gulden abschläglich, so daß nach seinem zu Ende des Jahrs1438 noch der Rückstand mit 10 Gulden und die Hälfte der200 mit 100, also im Ganzen 110 zu bezahlen waren. Stattdes Verstorbenen verlangte nun dessen Bruder Georg Drit-zehen, daß Gntenberg entweder ihn um seinen BruderNiklas in die Gesellschaft aufnehmen, oder ihnen das vonseinem Bruder dazu geschossene Geld zurückbczahlen solle.Als Gutenberg das Erste verweigerte und hinsichtlich des