Erfindung der Buchdruckcrkunst. 175
Letzteren behauptete, daß er von dem, was er von ihremverstorbenen Bruder empfangen, nur noch 15 Guldenherausznbezahlcn schuldig sey, kam es zwischen ihm undden Gebrüdern Dritzehen zu einem Prozesse, in welchem beidem großen Rath in Straßburg , bei welchem derselbe an-hängig gemacht war, siebenzchn Zeugen abgehört wnrden.Die Akten dieses in Beziehung aus Miseren Zweck höchstmerkwürdigen Prozesses haben sich mit dem Protokolle desgroßen Rathes bis auf unsere Zeit erhalten, und sind von demElsassischcn Geschichtsforscher Schöpft in in seinen Vinllioiis'rvsioZr. zuerst bekannt gemacht worden. Sowohl die Klageder Gebrüder Dritzehen und die Antwort des Beklagten, alsdie Aussagen verschiedener Zeugen verbreiteten über die frühesteEpoche der Erfindnngsgeschichte der Bnchdruckerkunst ein zugroßes Licht, als daß wir nicht das Wesentlichste daraus hiermittheilen sollten.
Außerdem, was wir bereits von der Klage der GebrüderDritzehcn wissen, führen sie in derselben auch an, daß ihrverstorbener Bruder an mehreren Orten, wo sie Blei und An-deres, was zu ihrem Gewerbe gehört, gekauft, dafür Bürgegeworden, was er anch bezahlt hätte. Hierauf antwortetGntenberg: „daß unter den Gesellschaftern in einem versiegel-ten Briefe oder Zettel ausdrücklich bedungen worden, daßwenn einer von ihnen während der fünfjährigen Dauer derGesellschaft mit Tod abgehe, alles Geschirr und gemachteWerk den Anderen verbleiben und des Verstorbenen Erbennach Ausgang der Kontraktszeit nur huudert Gulden dafürerhalten sollten. Er habe den verstorbenen Andreas Dritzehensolche Kunst gelehrt, deren er sich bis an seinen Tod gerühmt,und brauche also, nach Abzug der ihm von demselben nochschuldigen 85 Guldeu, dessen Erben nur noch 15 Gulden zubezahlen, so seyen die 100 Gulden entrichtet. Uebrigens habeAndreas Dritzehen sich nirgends für Blei für ihn verbürgt."
Unter den Zeuge» erklärt die Ehefrau des LorenzSchultheiß: „Gutenbergs Bedienter Lorenz Beildeck