Druckschrift 
1/2 (1834)
Entstehung
Seite
209
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Erfindung der Buchdruckerkunst. 299

bereits wissen, Gutenberg ausser Stand war, die seinemGegner gerichtlich zugesprochene Summe zu bezahle», sosäumte Letzterer nicht, aus die Auslieferung des ihm verschrie-benen Unterpfands anzutragen, welches ihm auch überliefertwurde, und zwar in so überschwenglicher Vollständigkeit, daßer nicht nur die Presse sammt allen Druckwerkzeugen, sondernauch die schon gedruckten Bogen der lateinischen Bibel undalles vorräthige Pergament und Papier, welches gemeinschaft-lich war, und worauf er kein Pfandrecht gehabt, an sich zog.Den Beweis davon finden wir darin:

1) Daß Gntenberg sich bald darauf mit fremden Geldewieder eine neue Presse verschaffte;

2) Die ganze 42 zeilige Bibel, sowie die von. Schöffer mitseinen Capitalbuchstabcn gedruckten Donate und besondersseine .4A«zn«I->, AloArmtin-t von 1480 ganz mit dcu Guten-bergischen Urtypeu gedruckt; und

3) Die nach Guteubergs Trennung aus seiner neuen Offizinhervorgegangen?» Werke, als sein Katholikon unddie Bechtermünz'schcn Vocabularien mit einer,von den Typen seiner ersten Druckerei und jenen derFust-Schöffer'schen Druckwerke ganz verschiedenen Typen,gattung gedruckt siud.

Durch Fust's schändlichen Prozeß und das höchst partetischeUrtheil des weltlichen Gerichtes in Mainz war nun unserehrliche und arglose Gutenberg um alle Früchte seiner großenErfindung und aller seiner Anstrengungen gebracht. SchonKöhler machte^ in seiner Ehrenrettuug GutenbergsS. 29 über dieses Urtheil die Bemerkung:daß es Fustwohl bekannt gewesen, daß ihm das Gerichtdurch die Finger sehen müsse;" und der MainzerDichter B ergel nennt in seinem lateinischen Gedicht auf dieBuchdruckcrkunst, Vers 229, das Gericht ein ..tarum psvi^Ium,"ein furchtsames Gericht, das vor der mächtigen Fust'schenFamilie möchte Furcht gehabt haben. Denn die Fuste ge-

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