130 Zweites Kapitel. Grimung des Geldwesens im Znlande.
schwer gemacht oder verweigert. Da denkt er an die unterseiner Beihilfe groß gewordene Bank. Eine Liebe ist der andernwert. Der Staat verlangt dann mitunter von der Bank eineaugenblickliche Unterstützung, bald darauf wieder eine; die Bankist kaum imstande, ihrem übermächtigen Gönner, der sie mitPrivilegien ausgestattet hat, die Unterstützung zu verweigernobgleich es nicht zu ihrem Geschäftskreise gehört solche Darlehenzu gewähren. Ehe man sich dessen versieht, hat die Bank demStaate (zum Beispiel in Österreich ) 80 000000 Gulden geliehen,vielleicht gegen Verpfändung von Liegenschaften (also ganz gegendie Regel) oder gegen sonstige Zusicherungen. Freilich hat dabeidie Bank ihren vorgeschriebenen Kreis der Geschäfte überschritten,aber ihr Wächter, der Staat, hat sie dazu genötigt.
Wenn aber die Bank ihren Barvorrat nicht entsprechendvergrößern kann — wie soll sie die Banknoten fernerhin einlösen?Es ist unmöglich. Das begreift auch der Staat sehr wohl. Erverfügt zuerst durch Verordnung, später durch Gesetz: die Bankist von der Pflicht der Einlösung entbunden. Man bemerke, daßdie Bank dann immer noch die Noten in Zahlung nimmt, dennsie bleiben ja Kassenscheine der Bank. Ferner sagt der Staat:die Banknoten werden nach wie vor auch als staatliche Kassen-scheine behandelt. Bis dahin ist also nichts anderes eingetreten,als daß der Staat die uneinlösbar gewordenen Banknoten alsStaatsgeld weiter bestehen läßt — aber der Staat geht nocheinen Schritt weiter, indem er erklärt: auch ich löse die Notennicht bar ein, denn von dem baren Gelde habe ich nicht genug;ich, der Staat, zahle vielmehr von nun an endgültig in den un-einlösbaren Banknoten. Ich erkläre diese Noten zu valutarischemGelde. Da aber meine Gerichte die Untertanen nicht zu andernLeistungen beim Zahlen nötigen können, als zu solchen, welcheich, der Staat, ebenfalls darbiete, so erhalten diese NotenZwangskurs bei allen Zahlungen unter Privaten.
Durch diesen höchst merkwürdigen Vorgang, den man meistnur als erschütternden staatlichen Unfall würdigt, ist für denkaltblütigen Beobachter folgendes festgestellt: der Geldverkehr,