Z n. Änderungen der Währung.
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Ebenso ist der Übergang Österreichs von der Papierwährungzur Goldwährung 1892 dem Grundsatze nach ein schwebendergewesen; und zwar gleichfalls ein novatorischer, da vorher keineGoldwährung bestanden hatte.
In beiden Fällen liegt das Schwebende darin, daß dieneugeschaffenen Goldstücke in die noch unveränderte Währungakzessorisch eingefügt, weder negatives noch positives Agio gezeigthaben würden. Man beachte, daß es auf den damaligen Preisdes Goldes, ausgedrückt in der noch unveränderten Währungjener Länder, ankommt; also in Deutschland auf den damaligenGoldpreis im Silbergelde; in Österreich auf den damaligenGoldpreis im Papiergelde.
Solche schwebende Übergänge, wenn sie auch novatorischsind, werden in der Regel als störungslos empfunden, indemman von der Betrachtung ausgeht: das neue Geld ist, imAugenblick seiner Einführung, weder „unterwertig", noch „über-wertig" — im Vergleich zu dem Zustande vor der Änderung —sondern gleichwertig. Mithin müßte nach dieser Auffassung jedersinkende Übergang, aber auch jeder steigende, wohl als störendbezeichnet werden. Ein solches Urleil geht also von der Frageaus, ob im Augenblicke des Übergangs Unterwertigkeit oderÜberwertigkeit stattfand und ist befriedigt, wenn weder dies,noch jenes stattgefunden hat.
Endlich kommen auch steigende Übergänge vor: das neuevalutarische Geld, in die bestehende Währung als akzessorischeingeführt gedacht, würde ein positives Agio zeigen. Wenn manauf ein früher valutarisch gewesenes Geld zurückgreift, so ist dersteigende Übergang restauratorisch (wie in England nach 1815,in Osterreich im Jahre 1858, in Italien um 1903).
Solche steigende, restauratorische Übergänge werden sehrhäufig als „gerecht" beurteilt, obgleich sie, wie eben dargelegt,keineswegs „störungslos" sind. Man geht alsdann von einemganz anderen Standpunkte aus: es wird diejenige Währung alsdie eigentlich zu Recht bestehende aufgefaßt, auf welche man beider Restauration zurückgreift, und insofern erscheint der Rückgriff