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Siebentes Kapitel.
freisinnigen Schwaben einer großen Popularität und war inseinem ganzen Sein und Reden auch danach geartet, sie zu er-werben und zu behalten. Während er nun feurig drauf losperorierte, faß auch ihm der Bürgermeister des Ortes gegenüber,diesmal aber ein behäbiger, runder echter Bürgermeister miteinem feisten, lachenden Gesicht. Mit Wohlgefallen ruhten auf demRedner die Blicke des Oberhauptes und mit lauten Beifalls-bezeugungen folgte er seinen Worten. Als der Redner von derTribüne herunterkam, schritt der Bürgermeister mit ausgestrecktenArmen auf ihn zu, schüttelte ihm kräftig beide Hände undsprach: „Wie schön haben Sie geredet, lieber Herr Mayer; wennSie doch nur auch etwas für einen höheren Kornzoll hättenfagen mögen."
Nun bin ich wieder etwas weit von der Rue de Labruysrein Paris , wo Rosenhain wohnte, und von Herrn Sivoris Geigeabgekommen. Das ist aber das Bequeme und Schöne beim Er-zählen, daß man noch schneller als' mit dem Luftballon diegrößten Entfernungen überwinden kann; und dank dieser Be-hendigkeit kehre ich jetzt zu meinem musikalischen Salon zurück,in dem ich außer einer Reihe zu übergehender Virtuosen auch diefranzösische Spezialität der Chansonniers, damals etwas ganz.Neues für mich, kennen lernte.
Ihr Oberster und Prototyp war der zur Berühmtheit gelangteNadand, von Beruf ursprünglich Maurer, dann republikanischerAbgeordneter, zur Celebrität aber durch die von ihm gedichteten,komponierten und vorgetragenen Lieder gelangt, deren berühmteslss äsux ksuZai-inös wohl heute noch nicht vergessen ist. SeinZielpunkt ist der KsiuZarms elsässischer Geburt in seiner deutschenunterwürfigen braven Beschränktheit mit der entsprechendenallemannischen Aussprache des Französischen.
Das Lied schildert, wie die beiden, der echt französischeFeldwebel und sein elsässer Untergebener, mit Namen Pandore,(wohl von Pandur entlehnt) des Nachts zusammen auf der Land-straße ihren Dienstritt im gemütlichen Tempo machen. Derfranzösische Vorgesetzte renommiert seinem trenen andächtigenGefolgsmann alle Vorzüge seines Wesens und Standes vor: