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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
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gülden oder 75 Dukaten zu zahlen hat, und für den Gläubigerist es ohne jede Bedeutung, ob er 104 Goldgulden oder 75 Dukatenerhält;für jeden längereZeit laufendenKontrakt ist es unerheblich, ober auf Goldgulden oder auf Dukaten stipuliert ist. Die gegenseitigeVertretbarkeit der Goldmünzen unter sich und der Silbermünzenunter sich ist ja nichts als die natürliche Konsequenz einesSystemesvon Goldmünzen einerseits und von Silbermünzen andererseits.

Ehe wir die Festigkeit des Verhältnisses zwischen denMünzen des gleichen Metalles untersuchen, wollen wir nochprüfen, ob ihre vernunftgemässe Folge, die Vertretbarkeit derMünzen des gleichen Metalles, zutrifft. Dass die ver-schiede nmet allischen Münzen sich gegenseitig nicht ver-treten konnten ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal derParallelwährung gegen die Doppelwährung habe ich obenmehr behauptet als bewiesen. Ich muss also auch diesem Punktnoch einige "Worte widmen. Lexis schreibt darüber in vollkommenerÜbereinstimmung mit den thatsächlichen Verhältnissen:Manschloss die Verträge teils auf Gold-, teils auf Silbergeld ab, oderes war bei gewissen Geschäften die eine oder die andere Münz-art herkömmlich im Gebrauch".Da damals", setzt er hinzu,wegen der Münzverschlcchterungen ohnehin bei nicht sofort zuleistenden Zahlungen Vereinbarungen über die zulässigenMünzen üblich waren, so verursachte jene Parallelwährung inGold und Silber keine besondere Verkehrserschwerung"'). Allesdas stimmt vollkommen mit dem thatsächlichen Sachverhalt. Eswird durch zahllose Gesetzesbestimmungen und Erkunden unwider-leglich bestätigt. Die Doppelwährung ist dadurch ausgeschlossen,und das richtige Charakteristikum der Parallelwährung, dass alleZahlungen entweder in Gold oder Silber bedungen werden unddemgemäss zu leisten sind, scheint vollkommen zuzutreffen, sogarin potenziertem Grade.Vereinbarungen über die zu-lässigen Münzen" waren damals üblich, so schreibt Eexis, unddas beweist sogar fast mehr als eine Parallelwährung. Ver-einbarungen nicht nur über das Metall, sondern auch überdie Münzsorten innerhalb des Metalles. Aber hiermüssen wir uns hüten! Zu viel beweisen ist manchmal vornüebel.

] ) Lexis,Doppelwährung'' im II.W.B. d. St.-W., Bd. II, S. 989.