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Summe auch die Bezeichnung der Geldsorte, in welcher gezahltwerden sollte. Interessant sind in dieser Beziehung die Detail-bestimmungen der kaiserl. Generalwechselordnung im HerzogtumSchlesien vom 21. August 1738. Dort heisst es in Artikel XXX:
„§ 1. Die Bezahlung und Einlösung der "Wechselbriefe sollgeschehen in solcher Münzsortc, wie es darinnen benennet ist,z. B. wenn ein Wechselbrief lautet auf Siebenzehnkreuzer" —solche ungeheuerlichen Münzstücke wurden damals und langespäter wirklich geprägt — „so ist er schuldig, 17 kr. oder 7 kr.eines oder des andern, oder unter einander zu zahlen 1 ); lautenaber die Wechselbriefe schlechthin auf C'orrent oder erhöhetKaiser-Geld, so ist der Inhaber des Briefes von dem Acceptanten17 kr. und 7 kr. oder Kaiserl. Reichsthaler in Zahlung an-zunehmen schuldig."
„§ 2. Und bleiben bei allen Wechselzahlungen Kreutzerund Gröschel, die man auf alle Orther nicht brauchen kann, auchwegen des Zahlens viel mehr Mühe und Fuhrlohn machen, woder Wechselbrief über 100 Thlr. betrifft, ausgeschlossen, es wäredann expresse so bedungen und im Wechselbrief mit kleinerMünze zu zahlen benennet worden 2 )".
„§ 3. Wenn aber im Wechselbrief oder Assignation keineSorte am Gelde exprimieret ist, aber auch Corrent darinnen nichtenthalten, so kann die Zahlung auch in Dukaten 3 ) oder ge-wogener kleiner Münze geleistet werden."
Aus diesen Paragraphen geht hervor: Der Normalfall war,dass der Wechsel oder die Assignation auf eine bestimmteMünzsorte lautete, nicht nur auf Gold oder auf Silber. DesUnterschieds zwischen Gold und Silber wird hier überhaupt nichtgedacht. Es gab Wechsel, die auf eine bestimmte SummeC'orrent ausgestellt waren und deren Einlösung ist in § 2 ge-regelt; wie aber Wechsel, die auf bestimmte Summen in Goldoder in Silber lauteten, zu bezahlen waren, dafür enthält die
] ) Die Siebzehnkreuzerstücke und die Siebonkreuzerstücke gelten dem-nach zusammengenommen nur als eine Sorte. Solche Gruppenbildungensind für die Entwickelungsgeschichte der Münzgeschichte sehr wichtig, wieweiter unten zu besprechen sein wird.
'-) Wichtig für die Anfänge der modernen Scheidemünze.
3 ) D. h. in Dukaten nach der jeweiligen gesetzlichen Tariflerung.Damals war der Dukat auf 4 Gulden, gleich 2 2 / 3 Thlr. tarifiert.