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hatte nicht nötig, die Zahl kraft einer bestimmten Münzsorteauf eine gewisse Summe zu beschränken — und diese beschränkteZahlkraft, nicht Unterwertigkeit oder sonst ein Umstand, ist ebendas Charakteristikum der modernen Scheidemünze —; wenn einegrössere Münzsorte ausbedungen war, musste ja die Zahlungohnedies in dieser Sorte geleistet werden, und wenn der Kontraktauf Heller oder Pfennige lautete, dann war es eben der Willedes Empfängers, in solchen kleinen Stücken bezahlt zu werden.Erst mit dem Aufkommen der allgemeinen Geldschuldenwurde die Scheidemünze ein Begriff und ihre Schaffung durchden Staat ein Bedürfnis.') Sehr interessant für ihre erstenAnfänge ist die Bestimmung der oben citierten Generalwechsel-ordnung, dass bei allen Zahlungen über 100 Thaler, wenn derWechselbrief nicht auf eine bestimmte Geldsorte lautet, sondernnur auf „Corrent", „Kreuzer und Grösehel" ausgeschlossen bleiben;dass ferner, wenn die Zahlung auch nicht einmal auf „Corrent"ausbedungen ist, kleine Münze genommen werden muss,. aber nurnach dem Gewicht. Wer denkt dabei nicht an die Anfänge derenglischen Goldwährung, wo das Silbergeld, ehe es gänzlich zurScheidemünze degradiert wurde, in Beträgen von mehr als25 Pfund nur noch nach dem Gewicht angenommen werdenmusste! —
Um von dieser kleinen Abschweifung zum Kern der Sachezurückzukehren: Gegen die Beweiskraft der durch Münz-verschlechterungen hervorgerufenen Schwankungen zwischenden einzelnen Silbermünzen kann man allerdings einwenden, dassMünzverschlechterungen, wenn auch von den Münzherren noch sobanditenhaft ausgeführt, doch immerhin Änderungen des be-stehenden Münzsystemes sind. Solche Änderungen kann mansich auch in dem geordnetsten Münzsysteme und unter denruhigsten Verhältnissen denken, nur sind sie hier weniger häufig;aber ob sie nun häufig oder selten sind, niemals können dieÄnderungen des Systems für das System selbst charakteristischsein, sondern immer nur der Zustand, wie er zwischen zwei
') Die drei Ileichsmünzordnungen waren ernst gemeinte, aber fehl-geschlagene Versuche, ein Münzsystem einzuführen. In richtiger Konsequenzbeabsichtigt die zweite R.M.O. die Zahlkraft des unterwertig auszubringendenkleinen Geldes zu beschränken.
Helfferich, Abhandlungen. 2