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Änderungen liegt. Wenn nur zwischen je zwei Änderungen,bestehend in der schlechteren Ausmünzung einzelner Sorten, aufder einen Seite ein zusammenhängendes System von Silber-münzen, auf der anderen ein solches von Goldmünzen besteht!
Der Einwand hat einige Berechtigung. Aber einmal kommenwir damit nicht darüber hinaus, dass sich auch in der Zwischen-zeit zwischen zwei Münzverschlechterungen, also während desangeblichen Bestehens der Parallelwährung, die einzelnen Münz-sorten des gleichen Metalles nicht vertreten konnten, und dannwaren diese deutschen Münzverschlechterungen doch von etwaseigenartiger Natur. Kein Territorium hatte einen ausschliesslichvon seinen Münzstätten versehenen Münzumlauf, sondern derMünzumlauf in ganz Deutschland war trotz der weitgehenden, zurecht ausgeübten oder angemassten Autonomie der Münzherrenein mehr oder weniger gemeinschaftlicher. Die Münz-verschlechterungen fingen in der Regel an einer Münzstätte an,gewöhnlich in aller Heimlichkeit, ganz nach Art der Falsch-münzerei. Andere machten halb freiwillig, halb gezwungen mit,und so zog die Münzversehlechterung immer weitere Kreise undverbreitete sich allmählich durch ganz Deutschland . Noch ehe sieganz durchgedrungen war, begann eine zweiteMünzverschlechterung,die ebenso verlief, dann eine dritte, und so immer weiter. DieMünzverschlechterung und die durch sie hervorgerufene Änderungdes Münzsystems war also nicht ein Moment, sondern ein Zu-stand, und der Ruhestand zwischen zwei Münzverschlechterungenwar nur ein Moment, also eine blosse Fiktion. — Dazu kommtüberdies, dass es nicht zu erweisen ist, wieviel von den er-zählten Schwankungen auf Rechnung landesherrlicher Münz -verschlechterungen zu schreiben, wieviel auf Kippen und Wippenund auf Abnutzung zurückzuführen ist.
Doch um allen Einwürfen dieser Art aus dem Wege zugehen, begeben wir uns auf ein Gebiet, für welches landes-herrliche Münzverschlechterungen überhaupt nicht inBetracht kommen, wenigstens keine eingestandenen und gesetz-lichen. J )
Die dritte Reichsmünzordnung vom Jahre 1559 führte nebendem bereits anerkannten Goldgulden den Dukaten als Reichs-
Zu der nachfolgenden Zusammenstellung siehe das Nähere bei Flörke,a. a. 0. S. 307—396.