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Im nämlichen Jahre tarifierte Brandenburg den Dukaten zu38 Groschen, den Goldgulden zu 27 Groschen, danach:100 Dukaten = 140 2 % 7 Goldgulden.
Für Niedersachsen endlich ergiebt sich für dasselbe Jahr:100 Dukaten = 135 Goldgulden.
Mau sieht, diese beiden Goldmünzsorten, welche in ganzDeutschland nebeneinander umliefen und gleichmässig Geld waren,unterlagen in ihrer gegenseitigen Geltung enormen zeitlichen undräumlichen Schwankungen.
Der Reichstag zu Regensburg stellte bei seiner Münz-regulierung im Jahre 1667 annähernd das ursprüngliche Ver-hältnis zwischen beiden Sorten wieder her. Der Dukat solltevon da ab 3 Gulden, der Goldgulden 2 Gulden 10 kr. gelten.Daraus ergiebt sich:
100 Dukaten - 138 6 / ia Goldgulden.
Aber kaum zwei Jahre später änderten die oberen Kreisediese Tarifierung, indem sie den Dukaten auf 3 fl. beliessen, denGoldgulden jedoch auf 2 fl. 20 kr. erhöhten. Danach stellten sich:100 Dukaten = l28 4 / 7 Goldgulden.
Nach einem bayerisch-salzburgischen Münzrezess aus demJahre 1681 sollte der Dukat 3 1 /, 11., der Goldgulden 2 11. 36 kr.gelten. Danach:
100 Dukaten = 134 8 /,, Goldgulden.
Mit dem Durchdringen des Leipziger Münzfusses endlichbegann sich der Dukat auf 4 fl., der Goldgulden auf 2 11. 36 kr-zu stellen; danach wären:
100 Dukaten = 164 2 7 73 Goldgulden.
Im Jahre 1773 wurde der Leipziger Fuss zum Reichs-münzfuss erhoben. Zu gleicher Zeit wurde der Goldgulden umeine Kleinigkeit in seinem gesetzlichen Feingehalt verbessert.Der Dukat wurde auf 4 1!., der Goldgulden auf 3 11. gesetzt.Dem gesetzlichen Feingehalt beider Münzsorten fast genau ent-sprechend waren demnach:
100 Dukaten = 133'/, Goldgulden.
Damit glaube ich diese Vergleichungen abschliessen zu können.Die heftigen Schwankungen im gegenseitigen Wertverhältnis derbeiden llauptgoldmimzen des Reiches bedürfen keiner weiterenErläuterung. Da man nicht annehmen kann, dass das Reichund die Kreise aus purer Willkür sich derartig schwankende