Der Münzzustand, welcher bis dorthin vorhanden war, hat über-haupt mit einem Münzsysteme nichts gemein. Er stellt sichdar als ein loses Nebeneinander verschiedener Gold- und Silber-münzsorten, deren jede individuelle Schicksale erleidet, ohne Zu-sammenhang mit der anderen. Die Parallelwährung ist erstein Kind dieses Zustandes, eine Vereinfachung des-selben. Die Silbermünzsorten auf der einen Seite und die Gold-münzsorten auf der anderen wurden zu je einem Systeme zu-sammengeschweisst, und von allen denMomenten derBewegung bliebschliesslich nur die "WertSchwankung der Edelmetalle.
Dieser Entwickelungsprozess ist sehr interessant. Er vollzogsich nicht plötzlich durch einen gesetzgeberischen Akt, sondernsehr langsam und allmählich. Es bildeten sich innerhalb derMünzen des gleichen Metalles einzelne systemartige Gruppen,indem zwischen einzelnen Arten von Münzstücken feste Zu-sammenhänge entstanden. Das scheint von allem Anfang an,früh z. B. bei Batzen und Kreuzern, der Eall gewesen zusein. Ein Batzen war unweigerlich 4 Kreuzer, und in diesemstarren Zusammenhange figurierten diese beiden Münzsorten zu-
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sammen gewissermassen als einzige. Dasselbe Verhältnis be-stand zwischen den einzelnen Sorteneinheiten und ihrenTeilstücken, sowie ihren Vielfachen. So z. B. waren nachder Bechtsanschauung, welche der besprochenen Anfrage desMagistrates zu Wesel zu Grunde liegt, Ganze-, Halbe- undViertel -Thalerstücke einerseits, Acht-, Vier- und Zweigroschen-stücke andererseits je eine Einheit oder ein System, wenn manes so nennen will, und erst durch die Bestimmung, dass dieAcht-, Vier- und Zweigroschenstücke ohne weiteres an Stelleirgendwelcher Thalerstücke in Zahlung gegeben werden konnten,wurden diese beiden Gruppen von Silbermünzen zu einem Systemverbunden. Erst durch dieses langsame Zusammenwachsen derSilbermünzsorten zu einem System von Silbermünzen, der Gold-münzen zu einem System von Goldmünzen ist also die Parallel-währung entstanden.
In Preussen speziell vollzog sich der definitive Übergangzur Parallelwährung unter Friedrich dem Grossen. Die Um-rechnungsnormen der alten Geldsorten in das neue, durch dasMünzedikt von 1750 geschaffene Münzsystem befinden sich inder Deklaration vom 12. Januar 1751 (Nov. corp. const. March. I,