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Systems massgebend war: den Banken soll das Interesse an einerAusdehnung ihres ungedeckten Notenumlaufs entzogen werden;sie sollen ihn nur dann ausdehnen, wenn es die Verkehrsverhältnisseerfordern.
Wenn wir diese beiden Prinzipien zum Ausgangspunktnehmen, wird die Lösung des Problems sehr einfach:
Die Banken sollen kein finanzielles Interesse an der Aus-dehnung des Notenumlaufs haben. Gut! So nehme man ihnenden Zinsgewinn an der ihr (festes oder im Verhältnis zumBarvorrat veränderliches) Kontingent überschreitenden Noten-ausgabe.
Nimmt man ihnen nicht mehr, so ist gleichzeitig jedeBeeinflussung der Diskontpolitik der Reichsbank vermieden. DieReichsbank ist dann nicht mehr bei der Vermeidung finanziellerVerluste, also gewissermassen bei Geldstrafe, gezwungen, mindestensden oder jenen Diskont zu halten: sie liefert einfach den Rein-gewinn aus der Kontingentsüberschreitung an das Reich ab,analog wie die Bank von England während der Suspension derPeelsakte, und sie reguliert ihren Diskontsatz, wie sie es fürrichtig und vernünftig hält.
Gleichzeitig wird damit den Privatnotenbanken jedes Interesseentzogen, die Diskontpolitik der Reichsbank zu durchkreuzen.Innerhalb ihrer Kontingente sind diese Banken ja unschädlich,und darüber hinauszugehen hat für sie kein Interesse, weil siean der Mehrausgabe von Noten nichts verdienen können. Sobaldsie also an ihren Kontingentsgrenzen angelangt sind, haben sieebensowenig, Avie unter dem heutigen System, einen Vorteil darin,den Diskontsatz der Reichsbank zu unterbieten.
Wenn man jedoch ganz vorsichtig sein will, und mit derMöglichkeit rechnet, dass Privatnotenbanken, auch nachdem sieihr Kontingent verausgabt, aus Bosheit oder Feindschaft gegendie Reichsbank mit ihren Noten auch weiterhin billigeren Kreditgewährten als die Reichsbank, so hat man auch dagegen eineinfaches Mittel. Sobald eine Privatnotenbank ihr Kontingentüberschreitet, wird sie unter Zugrundelegung des jeweiligenoffiziellen Diskontsatzes der Reichsbank für die Mehrausgabe vonNoten besteuert und dadurch genötigt, einen mindestens gleichhohen Diskont zu halten, wie die Reichsbank.