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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
Entstehung
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Zunächst sind zwei Modifikationen denkbar: eine Erweiterungder Kontingente oder eine Herabsetzung des Steuersatzes.

Beide würden jedoch die prinzipiellen Fehler des Systemsnicht beseitigen und das System nur den augenblicklichen praktischenBedürfnissen, welche sich jederzeit wieder verschieben können,anpassen.

Wenn wir uns nun erinnern, dass ein Hauptfehler des Ent-wurfs in der Festigkeit des Kontingents und der Steuer liegt, soergiebt sich der Gedanke, das Kontingent an ungedeckten Notenin Beziehung zur Bardeckung zu setzen, zu sagen, wenn dieNoten zu weniger als 70% gedeckt sind, soll der den 10 / 7 fachenBetrag des Barvorrats übersteigende Teil der Notenausgabe mit4% versteuert werden; oder wenn der Notenumlauf zu wenigerals 60% durch den Barvorrat gedeckt ist, soll der Teil des-Notenumlaufs, der den I0 / c fachen Betrag des Barvorrats über-steigt, zu 5°/o versteuert werden; vielleicht auch kann man aneine diese beiden Bestimmungen verbindende staffelfb'rmige Be-steuerung des ungedeckten Notenumlaufs denken.

Ich glaube, ein solches System würde einen Fortschrittgegenüber dem bestehenden Systeme darstellen. Nichtsdestowenigerdürfte es sich kaum empfehlen, weil es den wichtigsten Fehlerdes bestehenden Systems teilt, weil es nämlich die Diskontpolitikmechanisch beeinflussen will. Die Diskontpolitik ist aber vonso vielen qualitativen Momenten abhängig, dass ihre mechanischeLeitung durch irgend welche rein quantitative Faktoren unmög-lich ist, sofern sie ihre Aufgabe in richtiger Weise erfüllen soll.So unmöglich es ist, das Menschengehirn durch eine Maschinezu ersetzen, so verkehrt wäre es, die Diskontpolitik durch einmechanisch wirkendes System leiten zu lassen.

Wir haben uns dafür entschieden, dass es unthunlich sei,,das ganze System aufzuheben, nicht weil wir es für die Leitungder Diskontpolitik der Zentralbank für nötig hielten, sondernweil wir die Durchkreuzung dieser Politik durch die Privat-notenbanken verhindert wissen wollten; dieses Prinzip müssenwir deshalb massgebend für eine Modifikation des Systems seinlassen.

Wenn wir dabei noch ein übriges thun wollen, so könnenwir auch jenes zweite Motiv gelten lassen, das neben der Be-einflussung der Diskontpolitik für die Aufstellung des bestehenden