— 175 —
wendig wird, sind die Privatnotenbanken bald an ihren Kontingents-grenzen angelangt.
Eine Durchkreuzung der Diskontpolitik der Zentralbank zuverhüten, war ausgesprochenermassen ein Nebenzweck, der durchdas Kontingentierungssystem erreicht werden sollte.
„Gleichzeitig erfüllt diese Steuereinrichtung", so heisst es inden Motiven des Bankgesetzes, „die wichtige Aufgabe, sämtlicheBanken zu einer übereinstimmenden, von der Rücksicht auf dieAufrechterhaltung der metallischen Grundlage der Zirkulationbeherrschten Diskontpolitik zu veranlassen und die Gefahrauszuschliessen, dass die durch solche Rücksicht diktierten ein-schränkenden Massregeln der einen Bank durch das Bestrebenanderer Banken, mit ihren Noten die entstandene Lücke durchMehremission auszufüllen, vereitelt werden."
In Rücksicht auf diesen nicht unwesentlichen Punkt kannman sich gegen die unbedingte und völlige Beseitigung des be-stehenden Kontingentierungssysteins entscheiden.
Bleibt die Wahl, ob man das System einseitig für die Reichs-bank aufheben, für die Privatnotenbanken aber bestehen lassen,oder ob man das System für die Reichsbank und Privatnotenbankenso modifizieren will, dass es hinsichtlich der Privatnotenbanken denoben angedeuteten Zweck erfüllt und für dieReichsbank erträglich wird.
Der erstere Weg ist praktisch wenig aussichtsvoll. Mankann darauf rechnen, dass der Bundesrat einer einseitigen Be-günstigung der Reichsbank nicht zustimmen würde.
Wie man sich materiell zu der Frage stellt, das hängt ganzdavon ab, welchen Standpunkt man in Frage des Verhältnissesvon Reichsbank und Privatnotenbanken einnimmt. AVer diePrivatnotenbanken neben der Keichsbank erhalten und sich kräftigentwickeln zu sehen wünscht, kann natürlich nicht der Reichs-bank vollkommen freien Spielraum gewähren, die ungedeckteNotenausgabe der Privatbanken dagegen in die bisherigen engenGrenzen einschnüren wollen. Wer es für notwendig hält, dassdie Reichsbank sieh als Zentralbank immer mehr entwickle unddie Privatnotenbanken immer mehr zurückdränge, dem kannanderseits nichts erwünschter sein als Bewegungsfreiheit fürdie Reichsbank und Knebelung der anderen Notenbanken. —
Der zweite Weg wäre schliesslich die Modification des be-stehenden Systems.