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sicher vollauf genügt haben, um allen gerechtfertigten Ansprüchenin diesem Punkte zu entsprechen.
Während die Regierung, unterstützt von den sachkundigsten
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Abgeordneten, von einer stärkeren Kapitalserhöhung keinen Nutzenin Aussicht stellte, glaubte sie von einer solchen sichere Nachteileerwarten zu müssen. Der Reingewinn der Reichsbank, welchervon ganz anderen Faktoren abhängig ist als der Höhe des Grund-kapitals, wird nicht in demselben Hasse wachsen, in welchemdieses letztere vermehrt wird. Daraus wird sich eine Schmälerungder prozentualen Reinerträge und vor Allem auch eine Ver-minderung des Reichsanteiles am Reingewinne der Reichsbankergeben. Ausserdem wurde geltend gemacht, eine zu grosseKapitalsvermehrung werde die Reichsbank in Zeiten einer geringenGeldnachfrage in Verlegenheit bringen, wie sie ihre Mittel zins-bringend anlegen könne; wenn sie nicht einen allzu grossen Teilihrer Gelder brach liegen lassen wolle, werde sie dann genötigtsein, Effekten anzukaufen. Vor diesem Schritt hat man abergrosse Bedenken; man werde eventuell genötigt sein, die an-gekauften Staatspapiere in kritischen Zeiten eines sich raschsteigernden Geldbedarfes wieder zu veräussern und dadurch geradezur Unzeit einen unerwünschten Druck auf die Kurse der Reichs-und Staatsanleihen ausüben.
Die Bankkommission stand in ihrer grossen Mehrheit aufder Seite der Regierung; sie lehnte in den beiden ersten Lesungenjede stärkere Kapitalserhöhung mit beträchtlicher Majorität ab.Wie die Kommission sachlich über diese Frage urteilte, istdamit festgestellt. Aber schliesslich führten taktische Er-wägungen zu dem bereits erwähnten Kompromiss, welches aucheine stärkere Kapitalsvermehrung in sich schloss. In der drittenLesung der Kommission wurde ein Antrag mit 21 gegen 5 Stimmenangenommen, nach welchem das Grundkapital um 60 Mill. M.vermehrt werden soll; davon sind 30 Mill. M. bis zum 31. Dezember1900, die verbleibenden 30 Mill. bis zum 31. Dezember 1905 zubegeben. Hinsichtlich des Reservefonds blieb es bei der Ver-mehrung um 30 Mill. M. Die Regierung erklärte das Kompromisszwar nicht für zweckmässig, aber für erträglich; der Reichstagnahm es ohne Änderung an.
Das Grundkapital der Reichsbank wird also vom Jahre 1901an 150 Mill. M., vom Jahre 1906 an 180 Mill. M. betragen,