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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
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grösseres Grundkapital eine stärkere Lombardanlage ermöglicht,ohne dass dadurch die Liquidität der Bank beeinträchtigt wird.Absolut liquide Deckung, das heisst Deckung durch Bargeld undWechsel, ist im deutschen Bankgesetz nur für den Notenumlaufvorgeschrieben, und eine Bankleitung, die in anerkennenswerterWeise über diesen gesetzlichen Zwang hinaus auf Liquiditäthalten will, mag sich auch bestreben, die Girogelder durch Metallund Wechsel gedeckt zu halten wie es ja im Durchschnittbei der Reichsbank thatsächlich der Fall ist. Für die eigenenMittel der Bank jedoch, welche im Unterschied zu den täglichfälligen Verbindlichkeiten zu keiner Zeit von der Bank zurück-verlangt werden können, besteht überhaupt kein unmittelbaresBedürfnis nach liquider Veranlagung, ihre Anlage im Lombard-verkehre ist auch nach den strengsten bankpolitischen Grund-sätzen durchaus unverfänglich. Eine Kapitalserhöhung wird alsodie Reichsbank der Notwendigkeit überheben, einer weiteren Ver-mehrung der Lombardanlage durch einen hohen Lombardzinsfussentgegenzuwirken, und das ist es, worauf die Agrarier, nament-lich im Interesse der billigen Beleihung ihrer landschaftlichen

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Pfandbriefe, hinauswollen.

Die Einwendungen, dass die Gewährung von Lombardkreditüberhaupt keinnotwendiges Accidenz einer Notenbank" sei oderdass die Ausdehnung der Lombardanlage an sich keineswegswünschenswert erscheine, treffen wohl nicht ganz den Kern derFrage. Thatsächlich betreibt die Reichsbank das Lombardgesclüü'tin grossem Umfang, und da dem einmal so ist, und da derLombard verkehr seine gute innere Berechtigung hat, wird maneine auf die Erleichterung dieser Art von Kredit hinwirkendeMassregcl kaum mit der an sich richtigen Behauptung zurück-weisen können, dass dieser Geschäftszweig nicht zu den not-wendigen Aufgaben einer Notenbauk gehöre. Ferner ist dieUnerwünschtheit der Ausdehnung des Lombardverkehrs für eineNotenbank etwas ganz Relatives; sie wird in der Hauptsachegerade von der Grösse des Stammkapitals abhängen; je kleinerdieses ist, desto unerwünschter muss die Ausdehnung der Lombard-anlage sein. Freilich würde, da die Lombardanlage bei derReichsbank sich bisher stets innerhalb der zulässigen Grenze sichbewegt hat, die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhungvon Grundkapital und Reservefonds um zusammen 60 Mill. M.

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