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sondern als einen unverzinslichen Betriebsfonds, den sie in ihremgeschäftlichen Interesse möglichst vollständig auszunützen streben.Die von ihnen ausgegebenen ungedeckten Noten sind für denGeldumlauf eine Belastung, dem keine Gegenleistung entspricht.Es wäre desshalb durchaus unangebracht, den Privat-Notenbankendurch eine Erweiterung oder gar durch eine völlige Aufhellungder Kontingente die Möglichkeit zu geben, ihren ungedecktenNotenumlauf noch veiter auszudehnen.
Die Rücksicht auf diesen Umstand hat die Lösung derKontingentierungs-Frage in dem neuen Gesetze wesentlich be-einflusst. Es herrscht eine weitgehende Übereinstimmung darüber,dass hinsichtlich der Reichsbank die einfache Aufhebung derKontingentierungs-Schranken das Beste wäre. Es mag daran er-innert werden, dass dieses System bereits bei seiner Einführungim Jahre 1875 auf starken "Widerspruch gestossen war, und dasses damals vor allem von Ludwig Bamberger mit treffendenGründen bekämpft wurde. Nun hätte es jedenfalls seineSchwierigkeiten gehabt, die Schranke nur für die Reichsbankabzuschaffen, für die Privat-Notenbanken dagegen bestehen zulassen; der Partikularismus ist bei uns noch zu mächtig, umeine solche Massregel zuzulassen. Die Reichsregierung machtedenn auch keinen Versuch nach dieser Richtung, sondern be-gnügte sich mit einer Erweiterung des Reichsbank-Kontingents.Den bedingten Vorteil, welchen das System auch im Hinblickauf die Reichsbauk hat, hob der Reichsbank-Präsident Dr. Kochbei der ersten Lesung des Gesetzes im Reichstag hervor, indemer ausführte: „Aber die Überschreitung der Grenze ist doch stetseine Art Signal, ein Warnungsruf; die Geschäftswelt draussensieht, wenn wir uns ihr nähern, sie hält desshalb alsdann mitihren geschäftlichen Unternehmungen zurück und versteht dess-halb auch leichter notwendige Diskont-Erhöhungen."
Der Entwurf wollte das Kontingent der Reichsbank auf400 MilL M. erhöhen, also um 106'6 Mill. M. Von ver-schiedenen Seiten wurde eine Erhöhung bis auf 500 Mill. M.für notwendig erklärt, Treffend wies der Reichsbank-Präsidentauf die Gefahren einer zu starken Erhöhung hin: Die Er-werbswelt könne dann, wenn die Grenze noch nicht erreichtist, sich gegen Diskont-Erhöhungen gesichert glauben, sie werdedann vielleicht Diskont-Herabsetzungen verlangen, welche in den