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die von der Reichsbank in ihrer Diskontpolitik bisher befolgtePraxis, auf Kontingents-Überschreitimgen keine Rücksicht zunehmen, lasse sich „nur so lange aufrechterhalten, als es sichdabei um verhältnismässig seltene Fälle und um Überschreitungenvon nicht allzu langer Dauer handle". Wenn im verflossenenJahre ein Drittel der Wochenausweise der Reichsbank Kon-tingents-Uberschreitungen aufwies und sich die von der Reichs-bank zu entrichtende Notensteuer auf nahezu zwei MillionenMark belief, trifft diese Voraussetzung gewiss nicht mehr zu.Es ist also in der That höchste Zeit, dass hier eine Änderungvorgenommen wird.
Anders liegt die Frage der Kontingentierung hinsichtlich derPrivat-Notenbanken. Während die Reichsbank völlig auf sichselbst beruht und die von ihr angekauften Wechsel niemalsweiter begiebt, pflegen die Privat-Notenbanken im Bedarfsfälleeinen Teil ihres Portefeuilles zu rediskontieren, um ihren Bar-schatz zu stärken. Das bedeutet, dass allein die Reichsbank denSchwankungen des Geldbedarfes mit eigenen Mitteln gerechtwird, während die Privat-Notenbanken jede an sie herantretendestärkere Geldnachfrage abwälzen, in letzter Linie auf die Reichs-bank. Weil die Beiehsbank allein die wichtigste Funktion einerNotenbank, dem Verkehr ein elastisches Zahlungsmittel zu liefern,zu erfüllen bestrebt ist, steht sie Kontingents-Überschreitungen,wenn sie nicht rigorose Diskont-Erhöhungen anwenden will,wehrlos gegenüber; die Privat-Notenbanken dagegen könnenKontingents-Überschreitungen vermeiden, indem sie einen Teilihrer Wechsel an die Reichsbank weiter begeben. Deshalbkönnen die Privat-Notenbanken ihre Kontingente sehr viel stärkerausnützen als die Reichsbank; letztere muss in normalen Zeitenihren ungedeckten Notenumlauf so niedrig halten, dass auch diezu erwartenden starken Anspannungen keine allzu grossen Kon-tingents-Überschreitungen bringen; dagegen können die Privat-Notenbanken, weil sie auf die geschilderte Weise den Kontingents-Überschreitungen vorzubeugen vermögen, auch in ruhigen Zeitenbis nahe an die Kontingentsgrenze herangehen. In der Thatbetrug der durchschnittliche ungedeckte Notenumlauf der Privat-Notenbanken in den letzten Jahren etwa 90% ihres Kontingents.Die Privat-Notenbanken betrachten also ihr Notenrecht nicht alsein Mittel zur Befriedigung der Schwankungen des Geldbedarfes,