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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
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hinzunehmen. Sie hat sich dabei durch die 5% ige Notensteuernur dann bestimmen lassen, mit ihrem Diskont auf 5% in dieHöhe zu gelien, wenn die Rüchsicht auf ihren gesamten Standeine solche Massregel als notwendig erscheinen Hess. Wenn esdagegen ihre Verhältnisse gestatteten, hat sie auch im halle be-trächtlicher Kontingents - Überschreitungen ihren Diskont unver-ändert auf 4°/ 0 , in einigen Fällen sogar auf 3°/ 0 belassen, undzwar, wie die Motive des neuen Gesetzentwurfes ausdrücklichhervorheben,in der Erwägung, dass die Ursache und die Artdes Geldbedarfes mehr als der Betrag der Überschreitung fürdie Handhabung der Diskontpolitik entscheidend seien". Siehat es in solchen Fällen, um eine durch ihren Status und dieA 7 erhältnisse des Geldmarktes nicht gebotene Diskont-Erhöhungzu vermeiden, vorgezogen, die Differenz zwischen dem Zinsertragder über das Kontingent hinaus ausgegebenen Noten und derNotensteuer selbst zu tragen.

Die Thatsache, dass erhebliche Kontingents-Überschreitungenvorgekommen sind, während die Deckung der Noten und derfremden Gelder der Reichsbank einen Diskontsatz von nur 3°/ 0als unbedenklich erscheinen Hessen, zeigt allein schon, dass dieRücksicht auf die Sicherheit des Notenumlaufes einer beträcht-lichen Erweiterung des Kontingents nicht entgegenstehen würde.Infolge der starken Vergrösserung des Barvorrates der Reichs-

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bank sind in den letzten Jahren Kontingents-Überschreitungenvorgekommen bei einer metallischen Notendeckung von mehr als

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70%, während man beim Erlass des Bankgesetzes angenommenhatte, bei voller Ausnützung des Kontingents werde sich dieNotendeckung auf nur 55 '/ 2 °/ 0 stellen.

Aus der von der Reichsbank eingeschlagenen Diskontpolitik,welche die Intentionen des Systems der Notensteuer nicht befolgtund so die Schäden, welche aus der allmälig entstandenen Knapp-heit des Kontingents hätten hervorgehen können, vermied, ist dieFolgerung gezogen worden, eine Änderung sei in diesem Punktenicht nötig, die Reichsbank werde sich auch in Zukunft zu be-helfen wissen. Man muss schon sehr am Alten hängen, wennman ein System aufrechterhalten will, dessen Unschädlichkeiteinzig und allein auf der Nichtbefolgung seiner Intentionenberuht. Aber es kommt ausserdem noch ein anderes in Be-tracht. Mit Recht heisst es in den Motiven der Banknovelle,