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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
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Anteilscheine, welche zeitweise höher als 170 standen, sindinfolgedessen auf etwa 155 zurückgegangen, und es ist sicher,dass auch dieser Kurs sich nicht aufrechterhalten lässt.

Der Rest des Gesetzes besteht aus zwei weniger wichtigenBestimmungen: Der Kreis der lombardfähigen Papiere wird,einem hervorgetretenen Bedürfnisse entsprechend, erweitert, unddieNoten derPreussisehenBank, die zwarschon seit langerZeit ausserKurs gesetzt sind, aber bis heute nicht vollständig zur Einlösunggebracht wurden, kommen für die Ausweise der Reichsbank inWegfall. Es handelt sich dabei um einen Betrag von 2 650 095 M.Das Gesetz will den ans dem Verschwinden dieser Noten ent-stehenden Gewinn dem Reiche zukommen lassen und bestimmt,dass die Reichsbank am 1. Januar 1901 an die Reichskasse einendem Nennwert dieser Noten entsprechenden Betrag zu zahlen hat.Dafür übernimmt das Reich die Verpflichtung, der Roichsbankdie Beträge der allenfalls noch zum Vorschein kommenden Notendieser Art zurückzuerstatten. Die Reichsbank führt diese Notenvom 1. Januar 1901 an nicht mehr in ihrer Bilanz auf; siekommen damit vor allem für die Berechnung der Notensteuerin Wegfall.

Im allgemeinen dürfen diejenigen, welche den hohen Werteiner wohlgeordneten Geld- und Bank Verfassung zu schätzenwissen, mit dem neuen Gesetze zufrieden sein. Die Grundlagendes wohlbewährten Gebäudes sind erhalten geblieben, und dieVerstaatlichungs-Bestrebungen sind gänzlich abgeschlagen worden.Dem gegenüber kann es nur wenig in betracht kommen, wenn demeinen die beschlossene Kapitalserhöhung der Reichsbank zu grossund die Kontingentserweiterung zu weit erscheint, während siedem andern noch nicht genügen. Das sind keine prinzipiellenFragen, in welchen sich eine absolut richtige Entscheidung treffenlässt, sondern Fragen, in denen Willkür und persönliches Gut-dünken entscheiden müssen. Man wird sich auch damit abfinden,dass die erstrebte volle Einheit auf dem Gebiete der Regulierungdes Geldumlaufes nicht ganz erreicht worden ist, und auch diestarke Schmälerung des Gewinnes der Reichsbank-Anteilseignersoll die Freude an dem neuen Gesetze nicht trüben dürfen. Die

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