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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
226
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übrigen die agrarischen Bestrebungen scharf bekämpfte, einenicht zu unterschätzende Bundesgenossenschaft.

in der Kommission wurde über eine Fülle von Anträgen

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verhandelt, welche die Bestimmung hatten, den Anteil derAktionäre noch weiter zu verkürzen, teils durch die Verminderungder Yordividende auf 3°/ 0 j teils durch Uberweisung von dreiVierteln des nach Dotierung des Reservefonds verbleibendenUberschusses an die Reicjbskasse, teils durch eine fixe Begrenzungdes Anteils der Aktionäre auf ein gewisses Maximum, sei es 5,5'/ a oder 6%- I' 1 zweiter Lesung beschloss die Kommission:Der nach Dotierung des Reservefonds verbleibende Überschusssolle zwischen den Anteilseignern und dem Reiche geteilt werden,soweit die Dividende der ersteren 6°/ nicht überschreite; denweiteren Rest solle die Reichskasse erhalten.

Sachlich war dieser Besehluss für die Anteilseigner sehrwohl erträglich; denn bei keinem andern der eingebrachten Vor-schläge hätten sie auf Dividenden rechnen können, die 6%wesentlich überschritten hätten. Unter diesen Verhältnissen wares für sie noch am günstigsten, dass die Halbierung des Ge-winnes bis zu den vollen (>°/ stattfinden sollte. Aber ausprinzipiellen Gründen wurde gegen die Maximalgrenze für denGewinn der Anteilseigner Einspruch erhoben, da diese der Reichs-bank doch mehr oder minder den Charakter einer Staatsbankgebe. Die Reichsregierung erklärte die Maximalgrenze für un-annehmbar, weil sie auf die Verstaatlichung hinziele;dieverbündeten Regierungen seien jedoch darin einig,die Verstaatlichung der Reichsbank aus politischen,wirtschaftlichen und finanziellen Rücksichten aufsäusserste zu bekämpfen". Als äusserste Grenze des Zulässigenwurde von der Regierung ein zur dritten Lesung der Kommissioneingebrachter Kompromissantrag bezeichnet, welcher vorschlug,von dem nach Dotierung des Reservefonds verbleibenden Restedrei Viertel der Reichskasse und ein Viertel den Anteilseignernzu überweisen. Dieser Antrag wurde von der Kommission an-genommen und vom Reichstag in zweiter und dritter Lesunggegen die Konservativen und Sozialdemokraten, welche auf derFestsetzung einer Maximalgrenze bestanden, aufrechterhalten.Für die Aktionäre der Reichsbank bedeutet diese Neuregelungeine beträchtliche Schmälerung der Dividenden. Die Reichsbank-