■dieses Entwurfs durch den Reichstag meiner Yerurtheilung im erstenTheil das Siegel aufdrücken soll. In der That, das einzige Binde-glied zwischen dem ersten und zweiten Theile ist Herrn Bam-berger’s Zorn gegen mich in beiden Theilen.
Dies würde an und für sich kein Grund sein, warum dasBuch nicht doch eine wissenschaftliche Widerlegung meiner Arbeitenenthielte. Ich erkenne dies vollkommen an; allein nach der obigenCharakterisirung der früheren von Herrn Bamberger gegen michgerichteten Artikel wird der Leser gleich wissen, warum trotzdem seinBuch meine Hoffnungen täuschte: die gegen den Kathedersocialis-mus und insbesondere gegen mich gerichtete Vorbetrachtung bestehtin wenig Anderem, als einem Wiederabdruck jener Artikel aus der„Allgemeinen Zeitung“ und der „Gegenwart “! Erhalten aber Feuille-tons dadurch, dass sie in Octav umbrochen werden, wissenschaftlichenCharakter? Es wäre unbilligzu sagen, dass Herr Bamberger diese Fragebejahe. Ebenso wäre es ungerecht zu folgern: indem Herr Bam-berger die Verwahrung dagegen, als ob er mit seinem Artikel inder „Gegenwart “ eine Kritik meines ganzen Sytems geben wolle,beim Wiederabdruck (S. 62) wegliess, habe er andeuten wollen, dieseArtikel seien, nachdem sie in Buchform gebracht, als solche ein-gehende Kritik zu betrachten. Auch dafür darf Herr Bambergernicht verantwortlich gemacht werden, dass übereifrige Anhänger seinerPartei sein Buch in einem Athem mit einem ungleich vorzüglicherennennen und sagen „die „Volkswirtschaftlichen Schriften“ vonMichaelis und „Die Arbeiterfrage“ von Bamberger würdenwohl die Spötterei zum Schweigen bringen, dass die Manchester-partei unfähig sei, wissenschaftliche Werke zu produciren.“ Undendlich dürfen wir auch deshalb Herrn Bamberger nicht zur Ver-antwortung ziehen, weil ein anderer ihm nahestehender Schriftstellerverkündete, Herr Bamberger sei der erste Recensent meines Werkes,der sich in das Material, mit dem ich gearbeitet habe, selbständigvertieft habe; denn er selbst weiss am Besten, dass er die 19,979Zeugenaussagen vor der englischen Gewerkvereins-Commission unddie Acten früherer, von mir benutzter englischer Berichte überArbeiterangelegenheiten völlig intact gelassen, und citirt selbst nurQuellen zweiter Hand: den Commissionsbericht über jene Zeugenaus-sagen, die Verarbeitung desselben durch den Grafen von Paris undeinen Aufsatz von Jannasch. Es wäre also höchst unbillig zusagen, dass Herr Bamberger auch nur selbst den Anspruch er-