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Die 'wissenschaftliche' Leistung des Herrn Ludwig Bamberger : ein Nachspiel zu meinen 'Arbeitergilden der Gegenwart' / von Lujo Brentano
Entstehung
Seite
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II

Zeugnissen in Nebensätzen ohne alle Belege das Gegentheil insinuirt,so weiss der Leser, was er von derWissenschaftlichkeit solchenVerfahrens zu denken hat.

Nicht ehrlicher als in Darstellung der Geschichte ist Herr Bam-berger in Darstellung der Theorie der Schule, zu der er sich zählt.So weist er es auf Seite 18 seines Buches mit Indignation als eineFälschung zurück, wenn man den sogenannten Manchesterleutennachsage, sie verweigerten dem Staatejede Einsicht und Einmischungin die Sphäre der Individuen. Dieser Vorwurf gegen die Man-chesterschule wird gewöhnlich in der Weise formulirt, dass man sagt,sie betrachte als einzige Aufgabe des Staates den Rechtsschutz.Aber fragen wir einmal den Altmeister Smith nach der Sphäredes Staates, um zu sehen, ob der Manchesterschule denn wirklich soUnrecht geschieht. In einer Stelle gegen Ende des 9. Kapitels des4. Buches desReichthums der Nationen, welche der von Pro-fessor Böhmert als Autorität so häufig angerufene Chr. J. Krausohne Quellenangabe einfach in sein Buch (Staatswirthschaft, Breslau 1837, IV. S. 350) übersetzt hat heisst es:Nach dem Systemeder natürlichen Freiheit hat der Regent nur drei Pflichten zu er-füllen, drei Pflichten, die allerdings von grosser Bedeutung, aberfasslich und für den gewöhnlichen Verstand einleuchtend sind: 1) DiePflicht, die Gesellschaft gegen Einbruch und Gewaltthätigkeit andererunabhängiger Gesellschaften zu sichern; 2) die Pflicht, jedes Mitgliedder Gesellschaft gegen Bedrückung oder Ungerechtigkeit jedes anderenMitgliedes so viel wie möglich zu schützen, oder die Pflicht, für einegewissenhafte Rechtspflege zu sorgen, und 3) die Pflicht, gewisseöffentliche Werke und Anstalten anzulegen und zu unterhalten, dieder Art sind, dass ihre Anlage oder Unterhaltung niemals im In-teresse eines oder weniger Individuen liegen kann, weil der Gewinnniemals einem oder wenigen Individuen die Kosten ersetzen würde,während er sie häufig einer grossen Gesellschaft mehr wie ersetzt.Und damit vergleiche man die zahlreichen Stellen (z. B. Wealth ofNations I., 10., II., 3.), an denen Smith dieImpertinenz undAnmaassung der Regierung zurückweist, die sich untersteht, sichEinsicht, und Einmischung in die Sphäre der Individuen zu er-lauben.

Aber Herr B. braucht gar nicht so weit rückwärts zu suchen,um sich über die Lehre der sog. Manchesterschule zu unterrichten.Frage er doch nur seinen Freund, den Herrn Oppenheim, über